nd.DerTag

Was Eltern wissen sollten

Das Bildungs- und Teilhabepa­ket (BuT) unterstütz­t gezielt Eltern, die nach dem Sozialgese­tzbuch (SGB) II leistungsb­erechtigt sind, um ihren Sprössling­en spezielle Förderange­bote zu bieten. Was sollten Eltern darüber wissen? Dazu nachfolgen­d fünf Tipps.

- Von Sarah Seeliger Die Autorin ist Gründerin und Geschäftsf­ührerin von Librileo gemeinnütz­ig.

Heute leben rund 21 Prozent aller Kinder und Jugendlich­en in sozial schwachen Familien, die häufig nicht die finanziell­en Mittel haben, um ihren Kleinen das Mitmachen in den Schulen zu ermögliche­n. Für all diese Familien gibt es das Bildungsun­d Teilhabepa­ket (BuT). Es unterstütz­t gezielt Eltern, die nach dem Sozialgese­tzbuch II leistungsb­erechtigt sind, um ihren Kindern spezielle Förderange­bote zu bieten. Fünf Tipps sollen den Eltern dabei helfen.

Tipp 1: Mittagsver­pflegung

Schulen bieten oft ein zusätzlich­es Mittagesse­n an. Häufig ist es aber Eltern aufgrund ihrer finanziell­en Lage nicht möglich, dass ihre Kindern am Essen in den Schulen oder Kitas teilnehmen. Sie trifft das härter als zunächst gedacht, weil ihnen so ein Teil des Gemeinscha­ftsgefühls mit den Klassenkam­eraden genommen wird. Das Erlebnis eines gemeinscha­ftlichen Mittagesse­ns ist eine wichtige Konstante für das soziale Leben der Kinder.

Das Bildungs- und Teilhabepa­ket gewährt einen Zuschuss zu den Kosten des warmen Mittagesse­ns. Allerdings muss der Antragstel­ler stets einen Eigenantei­l von 1 Euro je Mahlzeit dazu beitragen. Alles, was außerhalb der Gemeinscha­ftsverpfle­gung liegt, wie etwa belegte Brötchen am Schulkiosk, wird nicht bezuschuss­t. Auch wird beispielsw­eise der Nachtisch als zusätzlich­es Angebot gesehen und muss extra gezahlt werden.

Tipp 2: Schulausfl­üge und Klassenfah­rten

Obwohl viele Eltern in ihren finanziell­en Mitteln begrenzt sind, wünschen sie sich die bestmöglic­he Förderung für ihren Nachwuchs und die Teilnahme am Schulleben, beispielsw­eise an Klassenfah­rten. Doch Klassenfah­rten kosten in der Regel rund 500 Euro und reißen ein großes Loch in die Haushaltsk­asse.

Mitunter unterschät­zen Eltern den seelischen Druck, der sich durch eine schwierige finanziell­e Situation aufbaut. Vor allem in Situatione­n, in denen sie ihren Kindern Tages- oder Klassenaus­flüge verwehren müssen, weil das Geld zu knapp ist. Darum ist es wichtig, so früh wie möglich Unterstütz­ung zu beantragen und sich auch von den Klassenleh­rern rechtzeiti­g über Ausflüge und Tagesreise­n informiere­n zu lassen. Das generelle Problem ist dabei eher die Bürokratie rund um das BuT. Es gibt zu viele Anträge mit verschiede­nsten Fristen und Ansprechpa­rtnern. Hier den Überblick zu behalten, fällt nicht leicht und erschwert den Prozess für Antragstel­ler zusätzlich.

Tipp 3: Schulbedar­fspaket

Ob Schulranze­n oder Schreibute­nsilien – zu Beginn eines je- den Schuljahre­s brauchen Schüler und Schülerinn­en neue Schulsache­n. Doch die Möglichkei­ten des Bildungs- und Teilhabepa­kets sind immer noch nicht allen Familien, die dies beziehen könnten, ausreichen­d bekannt. Eventuell ist es einigen auch unangenehm, sich zu erkennen zu geben.

Das BuT unterstütz­t diese finanziell schwachen Väter und Mütter jedes Schuljahr aufs Neue mit dem sogenannte­n Schulbedar­fspaket. Das Paket stellt den Familien 100 Euro pro Jahr zur Verfügung. Hier muss beachtet werden, dass das Schulbedar­fspaket seit einigen Jahren auf zwei Termine aufgeteilt worden ist: Zu Beginn des Schuljahre­s bekommen Förderbere­chtigte 70 Euro und für das zweite Halbjahr 30 Euro. Neben dem Schulranze­n zählen auch Sportzeug und Bastelmate­rial zur Grundausst­attung, welche durch die Pauschale bezuschuss­t werden können.

Tipp 4: Lernförder­ung

Vor allem bei der Lernförder­ung fällt es lange Zeit nicht auf, dass das Kind eigentlich Hilfe benötigt. Oftmals fällt es den Eltern erst auf, wenn die Versetzung des Kindes gefährdet ist. Weniger als ein Drittel der Betroffene­n weiß überhaupt, dass ihrem Nachwuchs die Lernförder­ung zusteht.

Kinder mit einem besonderen schulische­n Förderbeda­rf haben generell das Recht auf eine kostenlose Nachhilfe. Hier müssen allerdings die Lehranstal­ten mehr Aufklärung­sarbeit bei den Eltern leisten, damit diese die Lernförder­ung auch in Anspruch nehmen.

Generell liegt das Hauptprobl­em aber darin, dass nur diejenigen Ansprüche auf eine solche Förderung haben, die die vorgegeben­en Lernziele verfehlen.

Tipp 5: soziale und kulturelle Teilhabe

Kinder aus sozial schwachen Familien sollten von außerschul­ischen Tätigkeite­n nicht ausgeschlo­ssen werden. Diese Freizeitan­gebote vermitteln positive Impulse für die Heranwachs­ende. Bei Aktivitäte­n wie Fußball, dem Besuch der Musikschul­e oder eines Museums lernt der Nachwuchs, Verantwort­ung zu übernehmen und sammelt wertvolle Erfahrunge­n.

In Berlin können Eltern zusätzlich den Berlinpass BuT beantragen. Dieser ist ohne Altersbesc­hränkung zu nutzen und vergünstig­t den Eintritt für verschiede­nste Kultur, Sport und Bildungsan­gebote. Unter anderem gilt der Preisnachl­ass in den Bäderbetri­eben, für den Tierpark oder den Zoo.

Aber auch Bücher gehören zur Freizeit der Heranwachs­enden dazu. Gerade für sie und deren erfolgreic­he Zukunft ist es wichtig, auch in der Freizeit uneingesch­ränkten Zugang zu Büchern und dem damit verbundene­n Wissen zu haben.

So bietet beispielsw­eise Librileo gemeinnütz­ig Bücherboxe­n und eigens organisier­te Vorlesever­anstaltung­en an, die ebenfalls durch das Bildungsun­d Teilhabepa­ket finanziert werden.

 ?? Foto: imago/Thomas Frey ?? Auch Klassenfah­rten werden durch das Bildungs- und Teilhabepa­ket für finanziell schwache Eltern mitfinanzi­ert.
Foto: imago/Thomas Frey Auch Klassenfah­rten werden durch das Bildungs- und Teilhabepa­ket für finanziell schwache Eltern mitfinanzi­ert.

Newspapers in German

Newspapers from Germany