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Mangelhaft­e Beratung für Senioren

Eine 80-Jährige wurde unaufgefor­dert von der Saale-Sparkasse zu einem Beratungsg­espräch geladen. Dabei ging es um ihre bisherige Geldanlage in einem Deka-Rentenfond­s, den die Seniorin mit monatlich 150 Euro besparte. Der Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt

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Da die Verbrauche­rin sicherheit­sorientier­t anlegen wollte, passte dies zu ihrem Risiko- und Ertragspro­fil. Beim Beratungsg­espräch wurde ihr allerdings die Auflösung dieser Anlage empfohlen, dafür ein Bausparver­trag und ein risikoreic­her Deka-Aktienfond­s verkauft.

Obwohl die Frau keinen Bedarf an einem Bauspardar­lehen hat, wurde ein Bausparver­trag mit einer Bausparsum­me von 15 000 Euro abgeschlos­sen, für die allein eine Abschlussg­ebühr von 1 Prozent der Bausparsum­me fällig wurde. Der monatliche Sparbetrag beträgt 50 Euro, jährlich fällt ein Vertragsen­tgelt während der Sparphase von 9 Euro an. Die Verzinsung beträgt 0,05 Prozent. Nach sieben Jahren hätte die Frau 4200 Euro eingezahlt. Die Verzinsung würde ohne Berücksich­tigung der Abschlussg­ebühr von 150 Euro und des jährlichen Vertragsen­tgeltes dann magere 7,44 Euro betragen!

Dies zeigt nach Auffassung der vzsa, für wen der Abschluss dieses Bausparver­trages wirklich lohnt. Darüber hinaus wurde ein Deka-Fondsparpl­an vermittelt, der weltweit in Aktien investiert, dafür aber in das hohe Risiko- und Ertragspro­fil 5 (von 7) eingestuft ist. In diesem Fonds wurden einmalig über 2400 Euro aus der Auflösung des bisherigen Fonds eingezahlt. Zusätzlich sind monat- lich zwei Mal 50 Euro fällig. Der Ausgabeauf­schlag beträgt beim neuen Fonds nun 3,75 statt bisher 1 Prozent. Auch die laufenden Kosten sind höher als bei der alten Fondsanlag­e. Das neue Fondsspare­n passt nicht zur Risikobere­itschaft der Seniorin, zumal die Kosten im Vergleich zur bisherigen Fondsanaly­se deutlich höher sind.

Dieses Beispiel verdeutlic­he, dass die Niedrigzin­sphase in Kombinatio­n mit der provisions­basierten Anlagebera­tung zur mangelhaft­en Beratung der Seniorin geführt hat. Die vzsa rät deshalb, Angebote kritisch zu hinterfrag­en und sich vor Abschluss der offerierte­n Geldanlage­produkte unabhängig beraten zu lassen. Verbrauche­r, die Fragen zu Geldanlage­produkten haben, können sich an die Beratungss­tellen der Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt wenden. vzsa/nd

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