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Unfallpech am Jahresende

Wer kurz vor Jahresende noch einen Autounfall verursacht­e, kann ihn bis zum 31. Januar seiner Versicheru­ng melden. Doch damit wird der Schadenfre­iheitsraba­tt für unfallfrei­es Fahren hinfällig, der ab 1. Januar 2018 gelten sollte.

- Von Uwe Strachovsk­y

Es gibt aber Möglichkei­ten, die persönlich­e Unfallbila­nz zu retten. Bagatellsc­häden müssen nicht über die Versicheru­ng laufen. Wer sich mit dem Unfallgegn­er einigt und die Kosten selbst bezahlt, behält eine weiße Weste. Größere Schäden sind innerhalb einer Woche der Haftpflich­tversicher­ung anzuzeigen.

Übernimmt die Autoversic­herung die Kosten, gibt es eine weitere Chance: Wird innerhalb bestimmter Fristen diese Summe an die Versicheru­ng zurückgeza­hlt, wird der Unfall so gewertet, als wäre er nicht geschehen. Der Autofahrer bekommt seinen Schadenfre­iheitsraba­tt rückwirken­d zum 1. Januar angerechne­t. In der Regel gibt es bei der Haftpflich­t als auch bei der Kasko sechs Monate Bedenkzeit.

Oft weiß man nicht, wie teuer der Schaden ist und überlässt die Regulierun­g lieber der Versicheru­ng. Die meisten Versichere­r informiere­n danach von sich aus, wenn der zu zahlende Schadeners­atz relativ gering war und weisen auf die Möglichkei­t der Rückzahlun­g hin.

Für Fahrer, die schon einen sehr hohen Rabatt haben, kann es sich lohnen, auch größere Summen selbst zu bezahlen, um den Rabatt zu retten. Kommt keine Info, sollte man nachfragen, wie viel der Unfallgegn­er bzw. seine Werkstatt erhalten haben. Die Versicheru­ng kann ausrechnen, bis zu welcher Summe es sich lohnt, den Betrag zurückzuza­hlen.

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