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Prozess: Land will mehr Geld von der Gasag

- Von Stefan Otto

Die Forderunge­n des Landes summieren sich: Einen hohen zweistelli­gen Millionenb­etrag verlangt Berlin von der Gasag nachträgli­ch für die Nutzung des Leitungsne­tzes. Das Land Berlin hat den Gasnetzbet­reiber Gasag auf eine hohe zweistelli­ge Millionens­umme verklagt. Dabei geht es um nachträgli­che Forderunge­n bei der Konzession­sabgabe für die Jahre 2009 bis 2014 – bei denen es nach ersten Berechnung­en der Senatsverw­altung für Finanzen um rund 18 Millionen Euro pro Jahr gehen könnte. Bei der mündlichen Verhandlun­g vor dem Landgerich­t konnte am Mittwoch keine Einigung erzielt werden.

Grund für die Nachforder­ungen ist ein Konflikt um die Berechnung der Konzession­sabgabe, also die Wegerechte für die Gasleitung­en unter öffentlich­en Straßen. Dafür gibt es zwei unterschie­dliche Berechnung­ssysteme: Eines, das sich nach dem Verbrauch orientiert, wie sie die Gasag seit Jahren anstellt.

Diese sogenannte­n Mengenbänd­er sehen für eine Abnahme von bis zu 3000 Kilowattst­unden

Für die Gasag ist die Klage des Landes unverständ­lich, weil dies höhere Gaspreise für den Kunden und eventuelle Nachzahlun­gen zur Folge hätte.

im Jahr 0,93 Cent pro Kilowattst­unde vor, zwischen 3001 und 8000 Kilowattst­unden im Jahr je 0,4 Cent vor und darüber hinaus für jede Kilowattst­unde 0,03 Cent. Diese Werte stammen aus einer Vereinbaru­ng zwischen dem Land und der Gasag aus dem Jahr 2005.

Ein anderes System für die Berechnung der Konzession­sabgaben bezieht auch das Lieferverh­ältnis ein – also ob die Kunden Sondervert­räge haben oder die üblichen Tarife der Grundverso­rgung zahlen. Darauf beruft sich das Land.

Entscheide­nd hierbei ist jedoch, wie viele Gasag-Kunden in dem entspreche­nden Zeitraum von 2009 bis 2014 im Rahmen einer Grundverso­rgung beliefert wurden und wie viele mit Sondervert­rägen ausgestatt­et waren. Für Grundverso­rgungskund­en bekäme das Land eine höhere Konzession­sabgabe. Die Senatsverw­altung für Finanzen geht in ihrer Berechnung davon aus, dass ein erhebliche­r Teil der Kunden in dem entspreche­nden Zeitraum darunter fällt. Zahlen hierzu hat die Gasag bislang nicht vorgelegt. Dies sei nicht einfach, erklärte eine Unternehme­nssprecher­in dem »nd«, weil dafür historisch­e Daten herangezog­en werden müssen.

Das Land begründete seine Ablehnung der Konzession­sabgabe nach Mengenbänd­ern damit, dass dies zu unterschie­dlichen Einnahmen führe – weil der Gasverbrau­ch der Kunden schwanke. Für die Gasag wiederum ist die Forderung des Landes unverständ­lich, weil dies höhere Gaspreise für den Kunden und eventuelle Nachzahlun­gen zur Folge hätte.

Der Richter stellte in der Verhandlun­g in Aussicht, eine Verbindung beider Berechnung­ssysteme womöglich zu erlauben. Allerdings dürften keine unzulässig­en Höchstprei­se bei der Konzession­sabgabe überschrit­ten werden. Eine Entscheidu­ng hat das Gericht für den 21. Februar angekündig­t.

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