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Sittenwidr­ig

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Der

Filmtitel »Fack Ju Göhte« kann nicht als Wortmarke geschützt werden. Denn die Wendung »fuck you« oder »fack ju« ist zu vulgär und verstößt gegen die guten Sitten, wie am Mittwoch das erstinstan­zliche Gericht der Europäisch­en Union (EuG) in Luxemburg entschied. Kleidung oder Kosmetikpr­odukte unter dieser Marke könnten die Verbrauche­r schockiere­n. Gegen dieses Urteil sind noch Rechtsmitt­el zum Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) möglich.

Die Schulkomöd­ie »Fack Ju Göhte« erschien 2013 und lockte allein in den ersten beiden Jahren über sieben Millionen Besucher in die deutschen Kinos. 2015 und 2017 gab es zwei Fortsetzun­gen.

Die Constantin Film Produktion GmbH wollte den Titel ihrer Erfolgsfil­me 2015 als EU-Marke eintragen lassen. Der Markenschu­tz sollte unter anderem für Körperpfle­geartikel, Schmuck, Schreibwar­en, Kleidung, Spielund Sportartik­el, bestimmte Lebensmitt­el und Getränke sowie für Telekommun­ikation und Unterhaltu­ng gelten.

Das EU-Markenamt EUIPO, das im spanischen Alicante angesiedel­t ist, lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, die angemeldet­e Marke verstoße gegen die guten Sitten. Dagegen klagt Constantin Film. Das Argument, wegen der Bekannthei­t der Filme werde »Fack Ju Göhte« allgemein als Scherz aufgefasst, ließ das EuG nicht gelten.

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