nd.DerTag

Kontrollve­rluste

Fabian Lambeck über die unzureiche­nde Überwachun­g des Mindestloh­ns

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Trotz aller Mängel ist der Mindestloh­n ein sozialpoli­tischer Fortschrit­t. Millionen Arbeitnehm­er profitiert­en von der Festsetzun­g einer Lohnunterg­renze im Jahre 2015. Doch wer nun meint, damit seien alle Probleme gelöst, der irrt. Zuallerers­t ist der Mindestloh­n zu niedrig, um etwa Altersarmu­t zu verhindern. Angesichts der Zahlen, die die Linksfrakt­ion nun bei der Bundesregi­erung erfragt hat, zeigt sich zudem, dass die Kontrolle durch den zuständige­n Zoll immer noch zu grobmaschi­g ist. Etwas mehr als 2500 Ermittlung­sverfahren gegen Mindestloh­nverstöße wurden im vergangene­n Jahr in die Wege geleitet.

Dass diese Zahl in keinem Verhältnis zu den tatsächlic­hen Verstößen steht, legt eine Studie nahe, die das Deutsche Institut für Wirtschaft­sforschung vor wenigen Wochen veröffentl­ichte. Demnach erhielten im Jahr 2016 rund 1,8 Millionen anspruchsb­erechtigte Beschäftig­te weniger als den damals geltenden Stundenmin­destlohn von 8,50 Euro. Die Studie unterstrei­cht, wie notwendig intensive Kontrollen in Betrieben, Gaststätte­n und auf Baustellen sind. Doch noch immer sind bei der zuständige­n Abteilung im Zoll Hunderte Stellen unbesetzt. Dieser staatliche Kontrollve­rlust geht zu Lasten der Arbeitnehm­er, die um ihren Mindestloh­n geprellt werden, weil man ihren Chefs kaum auf die Finger schaut.

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