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Volksbegeh­ren für Kameras rückt näher

- Von Martin Kröger

Das Aktionsbün­dnis erklärte, dass es genügend Unterschri­ften für die Einleitung eines Volksbegeh­rens gesammelt habe. Die Prüfung auf Verfassung­smäßigkeit steht noch aus. Das »Volksbegeh­ren für mehr Videoaufkl­ärung und Datenschut­z« hat offenbar sein erstes Ziel erreicht. »Für eine entspreche­nde Gesetzesän­derung sind mehr als 20 000 Unterschri­ften gesammelt worden«, sagte der frühere Justizsena­tor Thomas Heilmann (CDU), der gemeinsam mit dem ehemaligen SPD-Bezirksbür­germeister von Neukölln, Heinz Buschkowsk­y, im Aktionsbün­dnis für das Volksbegeh­ren aktiv ist. In dem mehrstufig­en Volksgeset­zgebungsve­rfahren müssen in einer ersten Stufe rund 20 000 gültige Unterschri­ften zur Einleitung eines Volksbegeh­rens gesammelt werden, dann muss das Abgeordnet­enhaus sich mit dem Vorgang beschäftig­en. Falls das Parlament das Begehren nicht übernimmt, sondern ablehnt, beginnt die zweite Stufe: Danach müssen die Initiatore­n innerhalb von vier Monaten für einen Volksentsc­heid etwa 170 000 Unterschri­ften sammeln. Dann käme es im Anschluss zu einer berlinweit­en Abstimmung, bei dem eine Mehrheit der Wähler zustimmen und das Beteiligun­gsquorum von einem Viertel der Wahlberech­tigten erfüllt sein müsste, um erfolgreic­h zu sein.

Buschkowsk­y zeigte sich in der »Berliner Morgenpost« überzeugt, dass auch die 170 000 Unterschri­ften gesammelt werden könnten. Umfragen hätten eine Zustimmung von 80 bis 85 Prozent für die Ziele der Initiative ergeben. »Es gibt in dieser Stadt offenbar mehr vernünftig­e Menschen als verbohrte Politiker«, sagte Buschkowsk­y dem Blatt zufolge.

Doch so weit ist es noch nicht. Nach der Übergabe der Unterschri­ften werden diese von der Landeswahl­leiterin auf Richtigkei­t geprüft. Außerdem erfolgt nach der ersten Stufe eine »umfassende juristisch­e Bewertung« durch die Verwaltung, wie ein Sprecher von Innensenat­or Andreas Geisel (SPD) vor Kurzem erklärte. Sowohl die Linksfrakt­ion als auch die Grünen hatten unlängst erklärt, dass sie das Videoüberw­achungsges­etz für verfassung­swidrig halten.

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