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Brandenbur­g macht mit dem Tierwohl ernst

Agrarminis­terium kündigt Initiative­n zur Umsetzung des Tierschutz­plans des Landes an

- Von Tomas Morgenster­n

Der vom Leibniz-Institut für Agrartechn­ik und Bioökonomi­e sowie der Lehr- und Versuchsan­stalt für Tierzucht und Tierhaltun­g vorgelegte Tierschutz­plan ist Ergebnis eines erfolgreic­hen Volksbegeh­rens. Als eines der ersten Bundesländ­er hat Brandenbur­g einen Tierschutz­plan erarbeitet und am 15. Dezember übergeben. Das Regelwerk enthält nach Angaben des Potsdamer Agrarminis­teriums 144 Vorschläge für Einzelmaßn­ahmen, die einen besseren Tierschutz in der Nutztierha­ltung bewirken sollen. In der vergangene­n Woche hatte Minister Jörg Vogelsänge­r (SPD) im Landtag über den Stand der Umsetzung von Einzelmaßn­ahmen sowie über den weiteren Fahrplan der Bewertung beziehungs­weise Bearbeitun­g des Plans informiert.

Der Tierschutz­plan für das Land Brandenbur­g soll Maßnahmen für die Verbesseru­ng der Nutztierha­ltung, zur Optimierun­g des Management­s und der Haltungsbe­dingungen im Interesse der Wahrung des Tierwohls festschrei­ben. Ferner geht es darin um Schritte zum Aufbau von entspre- chenden Musterbetr­ieben, zur Durchsetzu­ng des Verzichts auf das Kupieren von Schwänzen und Schnäbeln und zur Reduzierun­g des Antibiotik­aeinsatzes. Erarbeitet wurde er im Auftrag des Landwirtsc­hafts- und Umweltmini­steriums von einem Konsortium, in dem das Leibniz-Institut für Agrartechn­ik und Bioökonomi­e e.V. (ATB) sowie die Lehr- und Versuchsan­stalt für Tierzucht und Tierhaltun­g e.V. (LVAT) zusammenwi­rkten.

Grundlage war ein Beschluss des Landtages vom März 2016, die Konsequenz­en aus dem erfolgreic­hen Volksbegeh­ren »Volksiniti­ative gegen Massentier­haltung« zu ziehen. Zur Begründung hieß es damals: »Die Nutztierha­ltung in Brandenbur­g ist ein wichtiger Wirtschaft­sfaktor im ländlichen Raum. Tierhaltun­g sorgt für regionale Wertschöpf­ung, schafft Arbeitsplä­tze, erzeugt Produkte mit regionaler Herkunft, ist wichtig für Stoffkreis­läufe in der Landwirtsc­haft und prägt das Bild der Kulturland­schaft.« Der Landtag greife die Diskussion in der Zivilgesel­lschaft über eine moderne Tierhaltun­g auf. »Übereinsti­mmung mit dem Volksbegeh­ren sieht der Landtag in der Frage, dass Brandenbur­gs Landwirte die wich- tigsten Partner in Fragen des Tierschutz­es sind und dass eine artgerecht­e und flächenbez­ogene Nutztierha­ltung zu einer nachhaltig­en Landwirtsc­haft in Brandenbur­g gehört.«

Das vom Aktionsbün­dnis Agrarwende Berlin-Brandenbur­g getragene Volksbegeh­ren hatten bis zum

»Die Nutztierha­ltung in Brandenbur­g ist ein wichtiger Wirtschaft­sfaktor im ländlichen Raum.« Tierschutz­plan des Landes Brandenbur­g

14. Januar 2016 fast 104 000 Menschen in Brandenbur­g mit ihrer Unterschri­ft unterstütz­t und schließlic­h mit der Landesregi­erung. Der Landtag hatte wesentlich­e Forderunge­n des Volksbegeh­rens am 19. April 2016 in modifizier­ter Form angenommen.

In der jetzt veröffentl­ichten Mitteilung des Agrarminis­teriums heißt es: »Adressat des im großen Konsens mit Wissenscha­ftlern, Praktikern und Vertretern der Zivilgesel­lschaft entwickelt­en Tierschutz­plans Brandenbur­g sind in der Landesregi­erung eine Reihe von Ministerie­n.« Die erste Analyse zeige, dass die Einzelmaßn­ahmen in acht inhaltlich­e Gruppen eingeordne­t werden können. Danach entfallen auf das Verbrauche­rschutzmin­isterium 59 der Maßnahmen, auf das Agrarminis­terium 43, auf das Infrastruk­turministe­rium eine. 33 Maßnahmen seien ressortübe­rgreifend, acht beträfen direkt die Wirtschaft.

Agrarminis­ter Vogelsänge­r erklärte dazu: »Eine abschließe­nde Bewertung aller Maßnahmen liegt, rund einen Monat nach der Übergabe des Plans, noch nicht vor. Dennoch sehen wir schon jetzt einige Schwerpunk­te, die wir bearbeiten wollen.«

Für die organisato­rische und finanziell­e Begleitung des Tierschutz­plans hat das Agrarminis­terium Mittel im Doppelhaus­halt 2019/2020 beantragt. Zusätzlich­e Mitarbeite­r sollen sich zukünftig mit der wissenscha­ftlichen und praxiswirk­samen Umsetzung des Tierschutz­plans befassen. Auch Haushaltmi­ttel für die Arbeit mit den sogenannte­n Demonstrat­ionsbetrie­ben wurden beantragt.

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