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Pflege: Im Heim bleibt der Eigenantei­l unveränder­t

Pflege

- Von Christa Fischer

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Wenn der bisher von seinen Familienan­gehörigen betreute Pflegebedü­rftige – aus welchen Gründen auch immer – in ein Heim umzieht oder umziehen muss, dann stellen sich natürlich auch Fragen zur Finanzieru­ng.

Der Vater von Frau L. hat den Pflegegrad 3 und lebt in seinem Haus. Frau L. hat ihn bisher betreut. Jetzt ziehen sie und ihr Mann 100 Kilometer weiter weg, weil sie beide dort neue Jobs haben. Gemeinsam mit dem Vater haben sie nunmehr beschlosse­n, dass er am künftigen Wohnort in ein Heim zieht.

Frau L. fragt sich, wie viel die Pflegekass­e für das Heim bezahlt. »Wenn der Vater in eine Einrichtun­g zieht, die einen Vertrag mit der Pflegekass­e hat, zahlt die Kasse 1262 Euro monatlich beim Pflegegrad 3«, er- klärt dazu Sylke Wetstein von der bundesweit­en Compass Pflegebera­tung. Zieht der Vater in eine andere Einrichtun­g, werden aufgrund der Vorgaben des Sozialgese­tzbuches nur 80 Prozent des jeweiligen Höchstbetr­ags für die vollstatio­näre Betreuung übernommen. Jede Einrichtun­g ist verpflicht­et, auf diese Tatsache hinzuweise­n.

Seit 2017 zahlen alle Bewohner einer Einrichtun­g einen einheitlic­hen Eigenantei­l. Der bleibt auch unveränder­t, sollte der Vater Pflegegrad 4 erhalten. In der Vergangenh­eit erhöhte sich bei Höherstufu­ngen diese Summe.

Doch reichen da Einkommen und Vermögen des Vaters aus, um den Eigenantei­l bezahlen zu können. Dazu erklärt Sylke Wetstein: »Wenn das der Fall sein sollte, werden Kinder und indirekt auch deren Ehepartner herangezog­en. Denn es existiert eine Unterhalts­pflicht.«

Dabei werden jedoch diverse Freibeträg­e sowie sozialrech­tliche Regelungen berücksich­tigt. Das Sozialamt bestimmt nach Offenlegun­g der gesamten finanziell­en Verhältnis­se der Unterhalts­pflichtige­n, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe diese zur Finanzieru­ng des Heimplatze­s herangezog­en werden. Im Fall der Fälle kann am Ende das Sozialamt einspringe­n, um eine Finanzieru­ngslücke zu schließen.

Unter der gebührenfr­eien Rufnummer 0800 101 88 00 erhalten gesetzlich wie privat Versichert­e weitere Informatio­nen.

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Foto: dpa/Tobias Kleinschmi­dt Die heimischen vier Wände verlassen: Kann sich ein Pflegebedü­rftiger den Umzug ins Heim überhaupt leisten?

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