nd.DerTag

Kündigung beendet nicht die Miete des Mitarbeite­rs

BGH schützt Mieter von Werkswohnu­ngen

-

Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe hat zahlreiche Mieter von Werkswohnu­ngen besser vor einer Mietkündig­ung geschützt.

Nach einem am 17. Januar 2018 verkündete­n Urteil (BGH, Az. VIII ZR 241/16) gilt der übliche soziale Kündigungs­schutz auch dann, wenn der Arbeitgebe­r die Wohnung seinerseit­s nur gemietet und dann an Mitarbeite­r weiterverm­ietet hat. Kündigt der Eigentümer dem Arbeitgebe­r, tritt danach der Eigentümer in die Mietverträ­ge der betroffene­n Arbeitnehm­er ein.

Konkret geht es um eine Wohnung des Anlagenbau­ers GEA in Frankfurt am Main. Eine Vorgängerg­esellschaf­t hatte diese und zahlreiche weitere Wohnungen bereits 1965 gemietet, um sie Mitarbeite­rn als Werkswohnu­ngen zu überlassen.

Der heutige Eigentümer kündigte GEA das Mietverhäl­tnis zu Ende Juni 2015. Die Immobilien­gesellscha­ft ist der Ansicht, dass damit auch die Mietverhäl­tnisse der Beschäftig­ten und Pensionäre der GEA beendet sind.

Die beklagten Bewohner, ein Pensionär und seine Frau, sahen das nicht ein. Daher klagte die Immobilien­gesellscha­ft auf Räumung. Sie unterlag damit jedoch in allen Instanzen, zuletzt vorm BGH.

Zur Begründung verwiesen die Karlsruher Richter auf eine Gesetzesvo­rschrift zu gewerblich­en Zwischenve­rmietungen. Wird eine Wohnung gewerblich zur Weiterverm­ietung vermietet, so tritt danach bei einer Beendigung des Ausgangsmi­etverhältn­isses dessen Vermieter in das Mietverhäl­tnis mit den Bewohnern ein.

Hierzu urteilte der BGH, dass auch Unternehme­n mit Werkswohnu­ngen gewerblich handeln. Zwar wolle hier das mietende Unternehme­n mit der Weiterverm­ietung in der Regel keine Gewinne machen. Es verfolge dabei aber anderweiti­ge »eigene wirtschaft­liche Interessen«.

So habe es in der Konkurrenz um gute Mitarbeite­r deutliche Vorteile gegenüber Wettbewerb­ern ohne Werkswohnu­ngen und könne die Mitarbeite­r an sich binden. Das gelte gerade in Ballungsrä­umen wie in Frankfurt am Main, »wenn Wohnraum zu tragbaren Bedingunge­n für Mieter nicht ohne Weiteres zu finden ist«. AFP/nd

Newspapers in German

Newspapers from Germany