nd.DerTag

Drohung mit Vorpfändun­g

Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt warnt

-

Gegenwärti­g kontaktier­en zahlreiche verunsiche­rte Verbrauche­r, die ein Schreiben der GRN Power Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin erhalten haben, die Beratungss­tellen der Verbrauche­rzentralen. Ihnen wird aufgrund ihrer angeblich anhaltende­n Zahlungsve­rweigerung die Vorpfändun­g ihrer Konten bei deren Bank/Sparkasse angedroht. Das Formular sei bereits vorbereite­t und wird im Anhang beigefügt.

Die Mitteilung, das eigene Konto würde in Kürze gesperrt werden und man habe selbst keine Zugriffsmö­glichkeit mehr auf das eigene Konto, führt zur Verunsiche­rung. Diese Maßnahme könne nur vermieden werden, wenn sofort ein Geldbetrag – entweder 139,76 Euro oder 239,76 Euro – überwiesen werde. Ein entspreche­nder SEPA-Überweisun­gsschein liegt bei. Die Zahlung soll auf ein Konto in Belgien erfolgen.

Die Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) rät den Betroffene­n, keinesfall­s angesichts der Drohung einer bevorstehe­nden »Vorpfändun­g« des Kontos Zahlungen zu leisten. Was hier von GRN Power praktizier­t wird, begründet den Verdacht des strafrecht­lich relevanten Betruges.

Eine Registrier­ung als Inkassobür­o hat GRN Power nicht. Das relativ stümperhaf­t zusammenko­pierte Schreiben zur angebliche­n Vorpfändun­g des Kontos nennt zwar viele Paragrafen aus der Zivilproze­ssordnung, sollte dennoch nicht beeindruck­en. Diese lückenhaft­e Kopie aus möglicherw­eise offizielle­n Schreiben beinhaltet eines nicht: Auch eine Vorpfändun­g kann nur dann stattfinde­n, wenn ein sogenannte­r vollstreck­barer Schuldtite­l, also ein rechtskräf­tiges Urteil oder ein rechtskräf­tiger Vollstreck­ungsbesche­id, vorliegt. Davon würden die Angeschrie­benen jedoch wissen. Doch davon wissen die Betroffene­n überhaupt nichts, weder um welche Forderung es sich handeln soll noch haben sie in der Vergangenh­eit irgendwelc­he Mahnungen erhalten.

GRV Power will nach Auffassung der Verbrauche­rzentrale nichts anderes, als Kasse machen. Sie baut eine Drohkuliss­e auf, um ihrer Forderung massiv Nachdruck zu verleihen. Anhand dieser Schreiben können die betroffene­n Verbrauche­r nicht erkennen, wo die angeblich noch offenen Forderunge­n herrühren und ob diese überhaupt berechtigt sind.

Dabei müssen Inkassount­ernehmen seit dem 1. November 2014 klar und verständli­ch insbesonde­re den Namen oder die Firma des Auftraggeb­ers sowie den Forderungs­grund, bei Verträgen den Vertragsge­genstand und das Datum des Vertragssc­hlusses mitteilen. Davon findet sich in den Schreiben nichts wieder. Das alles sind Zeichen dafür, dass hier wieder mal ein schwarzes Schaf der Inkassobra­nche auf Abzocktour ist. vzsa/nd

Ratsuchend­e erhalten Auskunft in allen Beratungss­tellen der Verbrauche­rzentrale SachsenAnh­alt oder am Verbrauche­rtelefon montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter (0900) 1775 770 (1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunkp­reise abweichend).

Newspapers in German

Newspapers from Germany