Drohung mit Vorpfändung
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt
Gegenwärtig kontaktieren zahlreiche verunsicherte Verbraucher, die ein Schreiben der GRN Power Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin erhalten haben, die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Ihnen wird aufgrund ihrer angeblich anhaltenden Zahlungsverweigerung die Vorpfändung ihrer Konten bei deren Bank/Sparkasse angedroht. Das Formular sei bereits vorbereitet und wird im Anhang beigefügt.
Die Mitteilung, das eigene Konto würde in Kürze gesperrt werden und man habe selbst keine Zugriffsmöglichkeit mehr auf das eigene Konto, führt zur Verunsicherung. Diese Maßnahme könne nur vermieden werden, wenn sofort ein Geldbetrag – entweder 139,76 Euro oder 239,76 Euro – überwiesen werde. Ein entsprechender SEPA-Überweisungsschein liegt bei. Die Zahlung soll auf ein Konto in Belgien erfolgen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) rät den Betroffenen, keinesfalls angesichts der Drohung einer bevorstehenden »Vorpfändung« des Kontos Zahlungen zu leisten. Was hier von GRN Power praktiziert wird, begründet den Verdacht des strafrechtlich relevanten Betruges.
Eine Registrierung als Inkassobüro hat GRN Power nicht. Das relativ stümperhaft zusammenkopierte Schreiben zur angeblichen Vorpfändung des Kontos nennt zwar viele Paragrafen aus der Zivilprozessordnung, sollte dennoch nicht beeindrucken. Diese lückenhafte Kopie aus möglicherweise offiziellen Schreiben beinhaltet eines nicht: Auch eine Vorpfändung kann nur dann stattfinden, wenn ein sogenannter vollstreckbarer Schuldtitel, also ein rechtskräftiges Urteil oder ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid, vorliegt. Davon würden die Angeschriebenen jedoch wissen. Doch davon wissen die Betroffenen überhaupt nichts, weder um welche Forderung es sich handeln soll noch haben sie in der Vergangenheit irgendwelche Mahnungen erhalten.
GRV Power will nach Auffassung der Verbraucherzentrale nichts anderes, als Kasse machen. Sie baut eine Drohkulisse auf, um ihrer Forderung massiv Nachdruck zu verleihen. Anhand dieser Schreiben können die betroffenen Verbraucher nicht erkennen, wo die angeblich noch offenen Forderungen herrühren und ob diese überhaupt berechtigt sind.
Dabei müssen Inkassounternehmen seit dem 1. November 2014 klar und verständlich insbesondere den Namen oder die Firma des Auftraggebers sowie den Forderungsgrund, bei Verträgen den Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses mitteilen. Davon findet sich in den Schreiben nichts wieder. Das alles sind Zeichen dafür, dass hier wieder mal ein schwarzes Schaf der Inkassobranche auf Abzocktour ist. vzsa/nd
Ratsuchende erhalten Auskunft in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale SachsenAnhalt oder am Verbrauchertelefon montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter (0900) 1775 770 (1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).