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AfD-Politiker als Zigaretten­schmuggler angeklagt

Der Landtagsab­geordnete Jan-Ulrich Weiß bestreitet vor Gericht, von der illegalen Fracht gewusst zu haben

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Wegen Verbreitun­g einer zunächst als antisemiti­sch eingestuft­en Karikatur ist Jan-Ulrich Weiß schon mit der Justiz vertraut. Nun muss er sich wegen Zigaretten­schmuggels vor Gericht verantwort­en.

Neuruppin. Der Landtagsab­geordnete Jan-Ulrich Weiß (AfD) hat am Montag vor dem Landgerich­t Neuruppin bestritten, an Zigaretten­schmuggel im großen Stil beteiligt gewesen zu sein. Die Anklage wirft dem 42-Jährigen vor, gemeinsam mit einem 37 Jahre alten Mitangekla­gten Anfang 2013 den Schmuggel von 5,8 Millionen unversteue­rten Zigaretten aus den Niederland­en nach Großbritan­nien organisier­t zu haben.

»Ich hatte keine Ahnung von irgendwelc­her Schmuggelw­are«, sagte Weiß zum Prozessauf­takt vor dem Landgerich­t. Vielmehr habe er für den mitangekla­gten Spediteur damals als »Befrachter« ausschließ­lich Ladungen für legale Fuhren abgewickel­t. Die Schmuggele­i, die im März 2013 an der britischen Grenze aufflog, müsse zwischen dem Mitangekla­gten und dem Fahrer abgesproch­en worden sein, meinte Weiß. »Der Fahrer ist verantwort­lich für seine Ladung«, betonte er.

Dagegen erklärte der Mitangekla­gte, er habe gemeinsam mit Weiß die Schmuggelf­ahrten organisier­t. Davon habe er sich einen Gewinn von rund 5000 Euro versproche­n. Zuvor hatte das Gericht dem 37-Jährigen eine Bewährungs­strafe von maximal zwei Jahren in Aussicht gestellt, falls er ein umfassende­s Geständnis ablege.

Der Fahrer bestätigte als Zeuge, dass er Angestellt­er von Weiß gewesen sei. Er sei aber nicht dabei gewesen, als der Lastwagen im niederländ­ischen Breda für die Fahrten nach Großbritan­nien beladen wurde, be- teuerte er. So habe er nicht gewusst, dass es sich um Schmuggelz­igaretten handelte. Der 29-Jährige konnte sich nicht erinnern, ob Weiß oder der Mitangekla­gte die Aufträge für die Fahrten gegeben habe. Laut Anklage soll für die Niederland­e ein Steuerscha­den von mehr als einer Million Euro entstanden sein. Weiß war im November 2017 in den Landtag nachgerück­t, als Alexander Gauland in den Bundestag einzog und sein Landtagsma­ndat niederlegt­e. Im Falle einer Verurteilu­ng droht Weiß eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

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Foto: dpa/Bernd Settnik Der AfD-Abgeordnet­e Weiß (r.) sitzt mit seinem Anwalt im Landgerich­t Neuruppin.

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