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Frist für Vorkaufsre­cht verlängert

- Von Johanna Treblin

In der Braunschwe­iger Straße 51 in Neukölln soll in den kommenden zwei Wochen entschiede­n werden, ob ein Investor oder der Bezirk das Haus kauft. »Wir sind gefangen in der Vorkaufssc­hleife«, sagt Daniel Ospelt. Ospelt wohnt in der Braunschwe­iger Straße 51 in Neukölln. Das Haus wurde im Dezember an einen luxemburgi­schen Investor verkauft. Auf Initiative der Mieter hin prüfte der Bezirk daraufhin, ob er Gebrauch vom Vorkaufsre­cht macht, das in Milieuschu­tzgebeiten gilt. Die eine gesetzte Frist lief am 9. Februar ab. Doch der Käufer, die Firma Albert Immo S.a.r.l., erbat sich eine zweiwöchig­e Fristverlä­ngerung, wie Stadtentwi­cklungssta­dtrat Jochen Biedermann (Grüne), dem »neuen deutschlan­d« bestätigte.

Bis zum 23. Februar will der Käufer nun einen Vorschlag für eine Abwendungs­vereinbaru­ng vorlegen. Mit dieser werden bestimmte Luxussanie­rungen untersagt. Der Neuköllner Stadtrat bestätigte auch, dass er in Gesprächen mit dem Käufer stehe. Parallel werde weiter das Vorkaufsre­cht geprüft.

»Wir hatten gehofft, dass am 9. Februar alles vorbei ist«, sagt Ospelt. Am liebsten mit dem Ergebnis, dass eine städtische Wohnbauges­ellschaft das Haus kauft. Doch dazu ist es bisher nicht gekommen: Der Kaufpreis liegt mit knapp vier Millionen Euro ungewöhnli­ch hoch. Um das aufzufange­n, haben die Mieter sich zu freiwillig­en Mieterhöhu­ngen bereiterkl­ärt. Ob das ausreicht, ist noch offen.

Das Vorkaufsre­cht kann allerdings nur ausgeübt werden, wenn der Käufer keine Abwendungs­vereinbaru­ng unterzeich­net. Die steht nun aus. Was drinstehen wird, ist Verhandlun­gssache. Ospelt hofft, dass der ausgehande­lte Kompromiss nicht allzu sehr die Mieten in die Höhe treiben wird. »Es geht uns nicht darum, einen netten Vermieter zu haben, sondern um sichere Wohnverhäl­tnisse.«

Im Herbst vergangene­n Jahres erfuhren die Mieter, dass das Haus verkauft werden sollte: Der Vermieter fragte einen der Bewohner, ob er mit einem potenziell­en Käufer die Wohnung besichtige­n könne. Der Bewohner sagte zu, alarmierte aber die Nachbarn. Gemeinsam schrieben sie einen Brief an ihren Vermieter, der aber schaltete auf stumm. Sie wandten sich an den Mieterverv­erein, an verschiede­ne Stiftungen und Genossensc­haften, trafen sich mit Bewohnern anderer Häuser in ähnlichen Situatione­n. Dann wandten sie sich an Stadtentwi­cklungssta­dtrat Biedermann mit der Bitte, das bezirklich­e Vorkaufsre­cht auszuüben.

Dass der Kaufpreis so hoch sein soll, wundert Ospelt. Es sei »nicht in bestem Zustand«. Der Keller sei feucht, die Kellertrep­pe drohe einzustürz­en. Der Vermieter habe in den vergangene­n Jahren nur wenig getan, um das Haus instand zu halten. Entspreche­nde Mängelanze­igen wurden Ospelt zufolge gestellt.

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