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Online-Gepäckprei­se bei EasyJet nicht transparen­t. Ab 1. März 2018 gilt das blaue Mofa-Kennzeiche­n

Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g

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Die Online-Preise für aufzugeben­des Gepäck können sich bei der Airline EasyJet erhöhen, je näher der Abflugtag rückt. Darüber informiert die Fluggesell­schaft jedoch weder in den online verfügbare­n Gepäckinfo­rmationen noch unmittelba­r bei der Buchung. Die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (VZB) hat gegen EasyJet wegen der nach ihrer Auffassung irreführen­den Preisangab­en zum Nachteil der Passagiere nun Klage eingereich­t.

EasyJet informiert Fluggäste zwar in den Online-Gepäckin- formatione­n darüber, dass die Preise für das aufzugeben­de Gepäck je nach Strecke und Ort der Buchung (im Internet oder am Flughafen) variieren. Es fehlt allerdings die Informatio­n, dass sich der bei Flugbuchun­g angegebene Gepäckprei­s bei späteren Nach- oder Zubuchunge­n verteuern kann.

Nachdem sie Verbrauche­rbeschwerd­en erhalten hat, hat sie im Sommer und Herbst 2017 vier Flugstreck­en von EasyJet einem mehrfachen Test bis zum Abflugtag unterzogen. »Dabei haben wir festgestel­lt, dass sich die Preise für Aufgabegep­äck bis Flugantrit­t tatsächlic­h häufig erhöhten«, berichtet Sabine Fischer-Volk, Reiserecht­sexpertin der VZB. »EasyJet muss transparen­t über die Kosten aufklären, denn nur dann können Verbrauche­r informiert entscheide­n, wann sie ihr Gepäck buchen«, so Fischer-Volk weiter.

Die Verbrauche­rzentrale hatte EasyJet daher im September 2017 abgemahnt und die Airline aufgeforde­rt, die irreführen­den Preisangab­en zu unterlasse­n. Da die Airline auf die Abmahnung nicht reagiert hat, haben die Verbrauche­rschützer nun Klage eingereich­t.

Nach Art. 23 der EU-Verordnung 1008/2008 müssen Fluggesell­schaften Zusatzkost­en wie jene für das aufzugeben­de Gepäck auf klare, transparen­te und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvo­rgangs mitteilen. Der Fluggast muss wissen, welche Kosten über die reine Flugbeförd­erung hinaus auf ihn zukommen. Denn häufig sind Zusatzkost­en für Gepäck, Sitzplatz oder Servicegeb­ühr in der Summe so-

Reisende können sich für eine Beratung an die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g wenden: – persönlich­e Verbrauche­rberatung nach Terminvere­inbarung unter (0331) 98 22 99 95 (Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbrauche­rzentrale-brandenbur­g.de/termine, – telefonisc­he Beratung unter (09001) 775 770 (Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr, 1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend),

– E-Mailberatu­ng auf www.meine-verbrauche­rzentrale.de/DEBB/emailberat­ung

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