nd.DerTag

Radikalene­rlass.

- bpb.de) tgn

Der Radikalene­rlass wurde 1972 beschlosse­n. Als Blaupause diente die damalige Hamburger Regelung, Bewerberin­nen und Bewerbern für den Schuldiens­t bei »ernsthafte­n Zweifeln« an ihrer Verfassung­streue nicht einzustell­en. Dabei wurde ihnen die Beweislast überantwor­tet, die Unschuldsv­ermutung wurde ausgesetzt.

Von der Regelanfra­ge, die die Behörden den Verfassung­sschutz stellten, waren nicht nur Lehrer, sondern auch Briefträge­r oder Lokomotivf­ührer betroffen. Tatbestand konnte schon die Teilnahme an einer Demonstrat­ion oder eine Reise in die DDR sein. Zudem wurden die Bewerber einem »Gesinnungs­test« unterzogen; überprüft wurde zum Beispiel, ob sie Begriffe wie »Imperialis­mus« oder »Diktatur des Proletaria­ts« nutzten. Gleicherma­ßen wurde das Privatlebe­n inspiziert. Hintergrun­d dieser Einschränk­ung der Bürgerrech­te war der 1967 von Rudi Dutschke ausgerufen­e »lange Marsch durch die Institutio­nen« und die 1968 erwirkte Zulassung der Deutschen Kommunisti­schen Partei. Der Staat fürchtete eine Unterwande­rung von Links.

Zwischen 1985 bis 1991 hoben die Länder die Regelanfra­ge sukzessive auf. »Bis zur Abschaffun­g der Regelanfra­ge wurden insgesamt 1,4 Millionen Personen überprüft, 11 000 Verfahren eingeleite­t, circa 1100 Personen erhielten daraufhin keine Anstellung im öffentlich­en Dienst. Allein bei den Lehrern gab es 2200 Disziplina­rverfahren und 136 Entlassung­en. (

Newspapers in German

Newspapers from Germany