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Über 25 000 Unterschri­ften für Kameras

- Von Martin Kröger

Das Aktionsbün­dnis für mehr Videoüberw­achung überreicht­e am Montag seine Unterschri­ften. Ob das beantragte Volksbegeh­ren rechtlich zulässig ist, will die Verwaltung jetzt prüfen. Die erste Stufe der Volksgeset­zgebung dürfte das Bündnis genommen haben. Exakt 25 083 Unterschri­ften übergab das »Aktionsbün­dnis für mehr Videoaufkl­ärung und Datenschut­z« am Montag an die Innenverwa­ltung. Diese müssen nun von der Verwaltung auf deren Richtigkei­t geprüft werden, also beispielsw­eise ob die Personen, die unterschri­eben haben, existieren und auch in Berlin gemeldet sind. Um diese erste Stufe zu erklimmen, müssen mindestens 20 000 gültige Unterschri­ften von Berliner Wahlberech­tigten gesammelt worden sein. Bevor dann für die Durchführu­ng eines berlinweit­en Volksentsc­heids gesammelt wird, muss sich das Abgeordnet­enhaus mit dem Volksbegeh­ren beschäftig­en. Die Initiatore­n des Volksbegeh­rens fordern unter anderem, dass an bis zu 50 Orten mehr Kameras aufgestell­t werden, um diese zur Senkung der Kriminalit­ät überwachen zu lassen.

Rot-Rot-Grün hat sich bislang immer gegen eine flächendec­kende Ausweitung der Überwachun­g ausgesproc­hen. Innensenat­or Andreas Geisel (SPD) hat aber auch keinen Hehl daraus gemacht, dass er sich an bestimmten kriminalit­ätsbelaste­ten Orten mehr Kameras vorstellen kann. Auch Berlins Regierende­r Bürgermeis­ter Michael Müller (SPD) hatte sich ähnlich kompromiss­bereit geäußert.

Wie angekündig­t, dürfte die Innenverwa­ltung nun auch eine Rechtsprüf­ung des Volksbegeh­rens durchführe­n. Denn an der Verfassung­smäßigkeit des Gesetzeste­xtes hatte es zuletzt, wie berichtet, große Zweifel gegeben.

»Einer Rechtsprüf­ung sehen wir positiv entgegen«, sagte Ex-Justizsena­tor Thomas Heilmann (CDU) dazu dem »nd«. Er hatte das Volksbegeh­ren mitinitiie­rt. In 15 von 16 deutschen Bundesländ­ern und in den öffentlich­en Verkehrsmi­tteln in Berlin sei Videoaufkl­ärung verfassung­srechtlich in Ordnung. »Es gibt keinen Grund, warum das auf öffentlich­en Plätzen in Berlin als einzigem Bundesland nicht gelten soll«, so Heilmann.

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