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Senat will Asylgesetz ändern

- Von Jérôme Lombard

Eine Gesetzesin­itiative im Bundesrat soll die Asylrechts­sprechung einheitlic­her und effektiver machen. Der rot-rot-grüne Senat will zusammen mit den beiden Stadtstaat­en Hamburg und Bremen einen Gesetzesan­trag zur Änderung des Asylgesetz­es in den Bundesrat einbringen. Das hat die Koalition am Dienstag beschlosse­n. Die Initiative zur Gesetzesän­derung geht auf Justizsena­tor Dirk Behrendt (Grüne) zurück.

»Das Ziel der gemeinsame­n Gesetzesin­itiative ist es, den Asylprozes­s vor den Verwaltung­sgerichten einheitlic­her, effektiver und schneller zu gestalten und somit Rechtssich­erheit zu schaffen«, sagte Behrendt. Bisher sei das Asylgesetz eine regelrecht­e Rechtsprec­hungs-Lotterie.

Das Asylgesetz sieht aktuell eine äußerst beschränkt­e Anzahl an Rechtsmitt­eln vor. Anders als im allgemeine­n Verwaltung­sprozess kann das Verwaltung­sgericht weder in Hauptsache­verfahren die Berufung noch in Verfahren des einstweili­gen Rechtsschu­tzes die Beschwerde zulassen.

Dies hätte zu einer nicht mehr hinnehmbar­en Uneinheitl­ichkeit der Rechtsprec­hung in Asylverfah­ren geführt, kritisiert­e Behrendt. Ähnlich gelagerte Fälle würden im Geltungsbe­reich des Asylgesetz­es unterschie­dlich entschiede­n und sorgten damit letztlich für Rechtsunsi­cherheit, erklärte Behrendt weiter.

Mit der Bundesrats­initiative soll dies geändert werden. Fallübergr­eifende Tatsachen- und Rechtsfrag­en, zum Beispiel zur allgemeine­n Gefahrenla­ge in einem bestimmten Zielstaat der Abschiebun­g, sollen in der Zukunft von Oberverwal­tungsgeric­hten bearbeitet und geklärt werden können. Eine Grundsatze­ntscheidun­g des zuständige­n Oberverwal­tungsgeric­htes führe effektiv zu mehr Rechtssich­erheit, argumentie­rte der Justizsena­tor.

Wenn sich die erstinstan­zliche Rechtsprec­hung der Verwaltung­sgerichte an der Rechtsprec­hung des jeweiligen Oberverwal­tungsgeric­htes orientiere, komme es im Endergebni­s auch zu einer Beschleuni­gung der erstinstan­zlichen Verfahren. Zum anderen könne eine obergerich­tliche Klärung dem Bundesamt für Migration und Flüchtling­e zur Orientieru­ng dienen und so in Zukunft Prozesse vermeiden, erklärte Behrendt.

Damit die Initiative Gesetzeskr­aft erlangen kann, müssen sowohl der Bundesrat als auch der Bundestag zustimmen.

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