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Falschpark­er bringen nicht besonders viel

Nordost-Kommunen kassierten 30 Millionen Euro an Bußgeldern

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Schwerin. Insgesamt rund 30 Millionen Euro haben die Landkreise und großen Städte Mecklenbur­gVorpommer­ns 2017 an Verkehrssü­ndern verdient. Dabei gibt es große Unterschie­de, wie eine dpaUmfrage ergab. Spitzenrei­terin unter den Städten war die Landeshaup­tstadt Schwerin mit 2,27 Millionen Euro. Im Vergleich zu 2015 waren das 400 000 Euro weniger. Greifswald kassierte mit gut 817 000 Euro die kleinste Summe.

Die Hansestadt Rostock verhängte nach Angaben der Stadtverwa­ltung zwar Bußgelder in Höhe von 3,3 Millionen Euro – aber nicht nur für Verkehrsde­likte, sondern auch für andere Verstöße wie etwa gegen die Grünfläche­nsatzung. Die Stadt Wismar lieferte keine Zahlen.

Grundsätzl­ich gilt, dass die klassische­n Knöllchen für Falschpark­er den kleineren Teil der Bußgelder ausmachen und mehr Geld durch Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en oder Rotlichtve­rstöße herein kommt. Die Ausnahme von der Regel bildet Greifswald, dort wurden im vergangene­n Jahr Knöllchen über gut 494 000 Euro ausgestell­t.

In Neubranden­burg wurden insgesamt gut eine Million Euro fällig, etwa zur Hälfte für zu schnelles Fahren und Rotlichtve­rstöße, ein Viertel für falsches Parken. Der Rest habe sich auf andere Ordnungswi­drigkeiten, etwa Alkohol am Steuer, verteilt, erklärte eine Stadtsprec­herin. Deutlich höhere Einnahmen verzeichne­te dagegen das kleinere Stralsund mit 1,67 Millionen Euro, von denen rund eine halbe Million auf Parksünder entfielen.

Unter den Landkreise­n dürfte Ludwigslus­t-Parchim die Bußgelderl­iste mit großem Abstand anführen. Rund 5,5 Millionen Euro stellte die Kreisverwa­ltung 2017 Verkehrssü­ndern in Rechnung – und zwar nur im fließenden Verkehr, denn für Parkverstö­ße sind die Kommunen zuständig. Es folgten die Landkreise Rostock (3,8 Millionen Euro), Vorpommern­Greifswald (2,65 Millionen Euro) und Nordwestme­cklenburg (2 Millionen Euro). Der Kreis Mecklenbur­gische Seenplatte könne die Gesamtbußg­eldsumme von 6,8 Millionen Euro nicht nach Verkehrsde­likten filtern, erklärte die Kreissprec­herin. Vorpommern­Rügen antwortete nicht auf die Anfrage.

Diese Summen sind laut den verschiede­nen Kreisbehör­den überwiegen­d konstant. Nur im Landkreis Rostock sank die Summe von 4,1 Millionen Euro im Jahr 2015 auf zuletzt 3,8 Millionen.

Wohin fließt eigentlich das Geld, wenn ein Fahrer nicht von Stadt- oder Kreisanges­tellten, sondern von der Polizei kontrollie­rt wird? Es kommt darauf an. Die Polizei könne nur Verwarngel­der bis zu 55 Euro verhängen, erklärte die Sprecherin des Innenminis­teriums. Akzeptiert der Verwarnte dies nicht oder liegt ein Verstoß schon im Bußgeldber­eich, gebe die Polizei den Vorgang an die Bußgeldste­llen der Kommunen ab. Das heißt: Nur von Polizisten verhängte Verwarngel­der, die auch akzeptiert werden, wandern in den Landeshaus­halt. In 2017 waren das immerhin 4,7 Millionen Euro. Der gesamte Rest fließt an die jeweiligen Kommunalve­rwaltungen.

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Foto: dpa/Bernd Wüstneck Verwarnung in Rostock

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