Gute Pflegeberatung zahlt sich immer aus
Pflege
Wenn ein Schlaganfallpatient nach der Reha zu Hause nicht mehr allein zurecht kommt, sollten er und seine Familienangehörigen unbedingt eine kostenfreie Pflegeberatung nutzen. Darauf hat jeder Bürger einen gesetzlichen Anspruch. Und eine gute Beratung zahlt sich immer aus.
Von Christina Fischer
Allerdings weist in diesem Zusammenhang Sylke Wetstein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung auf einen wichtigen Punkt hin: »Gesetzlich Pflegeversicherte müssen bereits einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben.«
Die Beratung finde in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Anforderung statt. Zuständig ist die Pflegekasse des Antragstellers – bei privat Versicherten die bundesweit agierende Compass Pflegeberatung. In vielen Regionen stehen zudem Pflegestützpunkte zur Verfügung. Beraten werden kann man auch als Angehöriger allein.
Häusliche Beratung auf Wunsch
Das Gespräch kann zunächst telefonisch erfolgen. Dann sollte man sich vor der Begutachtung zu Hause individuell informie- ren lassen. Die Berater erklären unter anderem Ablauf und Kriterien der Begutachtung. So wird beispielsweise erfasst, wie mobil der Betroffene noch ist, in welchem Umfang er sich selbst versorgen kann und wie die Medikamenteneinnahme gesichert ist. Es wird auch geschaut, inwieweit er sein Alltagsleben und soziale Kontakte noch selbst ge- stalten kann. Außerdem wird über die Leistungen beim entsprechenden Pflegegrad informiert.
Unterstützt wird die Familie zudem bei Formalitäten und beim Kontakt zu einem Pflegedienst. Auf der Grundlage der folgenden Begutachtung erfolgt die Zuordnung zu einem entsprechenden Pflegegrad. Häusliche Beratung als Pflicht
Eine weitere Variante der Pflegeberatung findet grundsätzlich zu Hause statt. Dabei sind jene, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sogar in der Pflicht. Sie müssen – so schreibt es der Gesetzgeber vor – in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich sowie in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit anfordern.
Der Besuch soll helfen, die Qualität der Pflege zu sichern und dient der fachlichen Unterstützung der Pflegenden. Beraten dürfen zugelassene Pflegedienste, neutrale und unabhängige Stellen, die von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt sind, sowie die Berater der Pflegekassen.
In der Regel werden die Betroffenen angeschrieben und an den Termin erinnert. Denn wenn man als Empfänger von Pflegegeld seiner Pflicht dauerhaft nicht nachkommt, kann das Geld reduziert oder sogar eingestellt werden.
Unter der gebührenfreien Rufnummer (0800) 10 88 00 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte bei der Compass Pflegeberatung weitere Informationen.