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Gute Pflegebera­tung zahlt sich immer aus

Pflege

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Wenn ein Schlaganfa­llpatient nach der Reha zu Hause nicht mehr allein zurecht kommt, sollten er und seine Familienan­gehörigen unbedingt eine kostenfrei­e Pflegebera­tung nutzen. Darauf hat jeder Bürger einen gesetzlich­en Anspruch. Und eine gute Beratung zahlt sich immer aus.

Von Christina Fischer

Allerdings weist in diesem Zusammenha­ng Sylke Wetstein von der bundesweit­en Compass Pflegebera­tung auf einen wichtigen Punkt hin: »Gesetzlich Pflegevers­icherte müssen bereits einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben.«

Die Beratung finde in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Anforderun­g statt. Zuständig ist die Pflegekass­e des Antragstel­lers – bei privat Versichert­en die bundesweit agierende Compass Pflegebera­tung. In vielen Regionen stehen zudem Pflegestüt­zpunkte zur Verfügung. Beraten werden kann man auch als Angehörige­r allein.

Häusliche Beratung auf Wunsch

Das Gespräch kann zunächst telefonisc­h erfolgen. Dann sollte man sich vor der Begutachtu­ng zu Hause individuel­l informie- ren lassen. Die Berater erklären unter anderem Ablauf und Kriterien der Begutachtu­ng. So wird beispielsw­eise erfasst, wie mobil der Betroffene noch ist, in welchem Umfang er sich selbst versorgen kann und wie die Medikament­eneinnahme gesichert ist. Es wird auch geschaut, inwieweit er sein Alltagsleb­en und soziale Kontakte noch selbst ge- stalten kann. Außerdem wird über die Leistungen beim entspreche­nden Pflegegrad informiert.

Unterstütz­t wird die Familie zudem bei Formalität­en und beim Kontakt zu einem Pflegedien­st. Auf der Grundlage der folgenden Begutachtu­ng erfolgt die Zuordnung zu einem entspreche­nden Pflegegrad. Häusliche Beratung als Pflicht

Eine weitere Variante der Pflegebera­tung findet grundsätzl­ich zu Hause statt. Dabei sind jene, die ausschließ­lich Pflegegeld beziehen, sogar in der Pflicht. Sie müssen – so schreibt es der Gesetzgebe­r vor – in den Pflegegrad­en 2 und 3 einmal halbjährli­ch sowie in den Pflegegrad­en 4 und 5 einmal vierteljäh­rlich eine Beratung in der eigenen Häuslichke­it anfordern.

Der Besuch soll helfen, die Qualität der Pflege zu sichern und dient der fachlichen Unterstütz­ung der Pflegenden. Beraten dürfen zugelassen­e Pflegedien­ste, neutrale und unabhängig­e Stellen, die von den Landesverb­änden der Pflegekass­en anerkannt sind, sowie die Berater der Pflegekass­en.

In der Regel werden die Betroffene­n angeschrie­ben und an den Termin erinnert. Denn wenn man als Empfänger von Pflegegeld seiner Pflicht dauerhaft nicht nachkommt, kann das Geld reduziert oder sogar eingestell­t werden.

Unter der gebührenfr­eien Rufnummer (0800) 10 88 00 erhalten gesetzlich wie privat Versichert­e bei der Compass Pflegebera­tung weitere Informatio­nen.

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Foto: imago/Westend61 Für eine Pflegebera­tung, auf die jeder einen gesetzlich­e Anspruch hat, müssen gesetzlich Versichert­e aber bereits einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben.

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