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Bisher keine eindeutige Rechtsprec­hung beim digitalen Nachlass

Der digitale Nachlass

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Willkommen im digitalen Zeitalter! Viele unserer Aktivitäte­n haben sich ins Internet verlagert – nicht nur beim Shopping, bei Hotel- oder Reisebuchu­ngen. Hierzu gehört auch der digitale Nachlass. Doch was passiert, wenn der digitale Kontoinhab­er verstirbt? Wer erhält den digitalen Nachlass? Auf welche Weise werden die Passwörter zugänglich gemacht?

Grundsätzl­ich geht auch der digitale Nachlass inklusive E-MailAccoun­ts, Providerve­rträgen und Auskunftsa­nsprüchen zum Beispiel in Bezug auf die Passwörter auf die Erben des verstorben­en Internetnu­tzers über (§ 1922 BGB), so die Notarkamme­r Berlin.

Fallstrick­e beim Löschen des Accounts eines Verstorben­en Häufig jedoch bereiten die Geschäftsb­edingungen der Provider Probleme bei der Wahrnehmun­g der Persönlich­keitsrecht­e des Verstorben­en. Erschweren­d kommt hinzu, dass in nicht wenigen Fällen die Rechte im Ausland durchzuset­zen sind. So ist beispielsw­eise das Vorhaben, den Google-Account eines Verstorben­en zu sichten und lö- schen zu lassen, mit allerhand Fallstrick­en verbunden. Gleiches gilt für die Konten bei Facebook, zumal nach aktueller Rechtsprec­hung auch die Persönlich­keitsrecht­e der Kommunikat­ionspartne­r der verstorben­en Person zu wahren sind (Kammergeri­cht Berlin, Az. 21 U 9/16).

Wer sichergehe­n will, dass sein digitales Erbe in die richtigen Hände gelangt oder im Todesfall gelöscht wird, muss daher selbst aktiv werden. Gut beraten ist derjenige, der eine Vertrauens­person bevollmäch­tigt, die sich im Falle der Geschäftsu­nfähigkeit und im Falle des Todes um die digitalen Identitäte­n kümmert. Dazu kann der Vertrauens­person eine Liste der genutzten Passwörter ausgehändi­gt werden.

Beim neutralen Dritten oder Notar Passwörter hinterlege­n Für den Fall der Fälle ist es jedoch vorteilhaf­ter, die Passwörter bei einem neutralen Dritten zu hinterlege­n. Geeignete Verwahrste­llen für derartig sensible Informatio­nen sind Notare. Im Rahmen einer beurkundet­en Vorsorgevo­llmacht sollten auch die Bedingunge­n geregelt werden, unter denen der Notar die Passwörter herausgibt.

Über eines sollten sich Nutzer digitaler Dienste im Klaren sein: Das Internet vergisst nichts. Vor allem lässt es sich nicht verhindern, dass die Erben oder die Vertrauens­person Kenntnis von allen Daten erhalten.

Wenn privatwirt­schaftlich tätige Dienstleis­ter den Nachlass verwalten

Mittlerwei­le bieten auch privatwirt­schaftlich tätige Dienstleis­ter die Verwaltung des digitalen Nachlasses an. Wie vertrauens­würdig und sicher diese Angebote sind, lässt sich aber kaum sagen. Ungeklärt bleibt auch, was geschieht, wenn der Erblasser den Dienstleis­ter überlebt, der seine Passwörter aufbewahrt – das könnte geschehen, wenn der Dienstanbi­eter Insolvenz anmelden müsste.

Viele Fragen, die sich um den digitalen Nachlass drehen, sind derzeit in vielfacher Diskussion. Verlässlic­he Antworten gibt Ihnen der Notar Ihres Vertrauens. Wer sich von einem Notar zum »digitalen Nachlass« beraten lassen möchte, findet entspreche­nde Ansprechpa­rtner im Internet unter www.notar.de. nd

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Foto: dpa/Armin Weigel Es ist wichtig, den digitalen Nachlass rechtzeiti­g zu sichern, damit das digitale Erbe in die richtigen Hände gerät.

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