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Bundesverw­altungsger­icht urteilt über Trinkwasse­rbeiträge

Streitfall Anschlussg­ebühren

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Anschlussg­ebühren für Trinkund Abwasser erregen immer wieder die Gemüter. Ein Fall aus Mecklenbur­g-Vorpommern beschäftig­t das höchste Verwaltung­sgericht der Bundesrepu­blik.

Das Musterverf­ahren um angeblich überhöhte Trinkwasse­r-Anschlussb­eiträge in Westmeckle­nburg kommt vor das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig. Das Oberverwal­tungsgeric­ht in Greifswald hatte drei Grundstück­seigentüme­rn im Altkreis Hagenow Recht gegeben und dabei keine Revision zugelassen. Dagegen ist jetzt der Wasserbesc­haffungsve­rband SudeSchaal­e (WBV) im Landkreis Ludwigslus­t-Parchim vorgegange­n, wie aus einer Mitteilung des Verwaltung­sgerichts Schwerin hervorgeht, die am 5. Februar 2018 bekannt wurde.

Die Greifswald­er Richter hatten die Beitragsbe­scheide aus dem Jahr 2008 aufgehoben und dem WBV in seinem Urteil »erhebliche methodisch­e Fehler« bei der Flächenerm­ittlung attes- tiert. Nach Angaben des Verbandes Deutscher Grundstück­snutzer (VDGN), der eine Prozessgem­einschaft mit rund 400 Klägern organisier­t hat, soll der WBV die Grundstück­sflächen großer gewerblich­er Wasserverb­raucher kleingerec­hnet haben. Dadurch sei für ein großes Gewerbegeb­iet rund ein Viertel beitragsfä­higer Fläche unter den Tisch gefallen. »Im Ergebnis mussten dafür vor allem die Eigentümer von Wohngrunds­tücken mit einem überhöhten Beitragssa­tz aufkommen«, so der VDGN. Es gehe um 3,7 Millionen Euro.

Dasselbe Verfahren soll der WBV laut VDGN auch für weitere Gewerbegeb­iete angewandt haben. »Das Oberverwal­tungsgeric­ht hat nur den Fall Valluhn/Gallin untersucht«, erklärte VDGN-Präsident Christoph Schmidt-Jansa. Sein Verband sehe in den Falschbere­chnungen Methode und habe deshalb gegen die Verantwort­lichen Strafanzei­ge bei der Staatsanwa­ltschaft Schwerin erstattet, u. a. wegen Betrugsver­dachts. dpa/nd

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