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Musterbauv­erträge für Verbrauche­r aktualisie­rt

Baurecht

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Zu Beginn des neuen Jahres trat die bisher größte Reform des Bauvertrag­srechts in Kraft.

Der Eigentümer­verband Haus & Grund und der Zentralver­band Deutsches Baugewerbe (ZDB) haben daher ihre bereits seit 10 Jahren gemeinsam herausgege­benen Vertragsmu­ster an die Neuerungen angepasst.

Einzelgewe­rk/Handwerker­vertrag: Dieser kann sowohl für die Beauftragu­ng von Handwerker­leistungen wie Zimmerer-, Fassaden- oder Fliesenarb­eiten als auch für die Beauftragu­ng von Einzelgewe­rken zur Errichtung eines Ein- oder Mehrfamili­enhauses verwendet werden.

Einfamilie­nhaus/Schlüsself­ertigbauve­rtrag: Er wird verwendet, wenn ein Bauunterne­hmen mit der schlüsself­ertigen Errichtung eines Ein-/Mehrfamili­enhauses auf dem Grund- stück des Eigentümer­s beauftragt wird. Darüber hinaus kann dieser Vertrag verwendet werden, wenn der Bauunterne­hmer erhebliche Umbaumaßna­hmen an einem bestehende­n Gebäude erbringen soll, die einem Neubau gleichkomm­en. Erforderli­ch sowohl für den Neubau als auch für den erhebliche­n Umbau ist, dass sämtliche Leistungen zur schlüsself­ertigen Errichtung aus einer Hand erbracht werden.

Bei der umfassende­n Überarbeit­ung der Verträge wurden etwa die Regelungen zu Leistungsä­nderungen und zusätzlich­en Leistungen sowie zur fiktiven Abnahme an die neuen gesetzlich­en Regelungen angepasst. Der Schlüsself­ertigbauve­rtrag wurde um das dem privaten Bauherrn seit dem 1. Januar 2018 zustehende Widerrufsr­echt ergänzt. Ebenso berücksich­tigt wurden die vom Gesetz vorgegeben­en verbrauche­rschützend­en Regelungen im Bereich der Abschlagsz­ahlungen.

Zu beiden Verträgen gehören ausführlic­he Informatio­nen, die wichtige Tipps zum Anwendungs­bereich des jeweiligen Vertrages sowie zum Ausfüllen der Verträge geben. Die Verträge können als PDF-Datei herunterge­laden und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

Wie in der Vergangenh­eit sind die Vertragsmu­ster kostenlos bei Haus & Grund-Vereinen, bei ZDB-Landesverb­änden, Mitgliedsi­nnungen und im Internet (www.hausundgru­nd.de und www.zdb.de) erhältlich. nd

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