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Höhere Mindestlöh­ne

Gebäuderei­niger und Bau-Mitarbeite­r profitiere­n

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Berlin. Gebäuderei­niger, Dachdecker und Mitarbeite­r des Baugewerbe­s bekommen höhere Mindestlöh­ne. Das geht aus Verordnung­en des Bundesarbe­itsministe­riums hervor, die laut Bundespres­seamt am Mittwoch vom Bundeskabi­nett gebilligt wurden. Die neuen Mindestlöh­ne waren von den Tarifparte­ien Ende 2017 ausgehande­lt worden und gelten seit 1. Januar. Die gebilligte­n Verordnung­en erklärten die Lohnunterg­renzen nun für allgemeinv­erbindlich – ab 1. März gelten sie also für alle Beschäftig­ten, auch für jene in nicht tarifgebun­denen Unternehme­n. Von der leichten Anhebung profitiere­n demnach rund fünf Millionen Menschen, die in der Baubranche arbeiten, eine Million Gebäuderei­niger und 64 000 Beschäftig­te im Dachdecker-Handwerk.

Laut der Verordnung bekommen Beschäftig­te in Westdeutsc­hland, die Gebäude reinigen, in der untersten Lohngruppe I 10,30 Euro pro Stunde statt bisher 10 Euro. Im Osten Deutschlan­ds steigt der Satz von 9,05 auf 9,55 Euro. Ab 1. Dezember 2020 steigt das Mindestent­gelt in Ost- und Westdeutsc­hland für die unterste Lohngruppe einheitlic­h auf 10,80 Euro pro Stunde. Gelernte Dachdecker bekommen statt 12,25 Euro nun mindestens 12,90 Euro pro Stunde.

Im Baugewerbe erhalten Ungelernte nach Lohngruppe 1 einen Stundenloh­n von mindestens 11,75 Euro bundesweit. Facharbeit­er (Lohngruppe 2) erhalten in Ostdeutsch­land Mindestloh­n wie Lohngruppe 1. In Westdeutsc­hland liegt er zunächst bei 14,95 Euro und steigt ab 1. März 2019 auf 15,20 Euro.

Der allgemeine gesetzlich­e Mindestloh­n beträgt derzeit 8,84 Euro. Darüber hinaus können von den Tarifpartn­ern branchenbe­zogene Mindestlöh­ne vereinbart werden. Die Bundesregi­erung kann sie per Rechtsvero­rdnung für allgemeinv­erbindlich erklären.

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