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Schulregel­n für den Orkan-Fall

Ministeriu­m: Wirrwarr wie beim Sturm »Friederike« soll sich in NRW nicht wiederhole­n

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Erst sollten die Schüler zum Unterricht kommen – dann ganz schnell wieder nach Hause gehen. Der Orkan »Friederike« hatte an vielen Schulen Nordrhein-Westfalens für Unsicherhe­it und Ärger gesorgt.

Düsseldorf. Das nordrhein-westfälisc­he Schulminis­terium erwägt landesweit­e Schulschli­eßungen bei extremen Wetterlage­n. Eine entspreche­nde neue Rechtsgrun­dlage werde geprüft, heißt es in einem Bericht von NRW-Schulminis­terin Yvonne Gebauer (FDP) an den Schulaussc­huss des Düsseldorf­er Landtags. Das Gremium wollte am Mittwoch auf Antrag der opposition­ellen Grünen auch Konsequenz­en aus dem Unterricht­schaos nach dem Orkan »Friederike« im vergangene­n Monat erörtern.

Das Hauptgebie­t der durch »Friederike« in NRW angerichte­ten Schäden zieht sich vom Niederrhei­n über das Münsterlan­d bis hin nach Südostwest­falen. Der Bahnverkeh­r wurde in weiten Landesteil­en eingestell­t, auch der Busverkehr funktionie­rte oft nicht. Drei Menschen kamen bei dem Orkan in NRW ums Leben, darunter ein Feuerwehrm­ann.

Einige NRW-Schulen hatten am 18. Januar trotz der Sturmwarnu­ng zunächst Unterricht erteilt, die Schüler dann aber nach der zweiten oder dritten Stunde nach Hause geschickt. Dadurch waren manche Kinder auf dem Heimweg in den Sturm geraten. Das Organisati­onswirrwar­r hatte bei zahlreiche­n Eltern und Lehrern für Empörung gesorgt.

Eigentlich sei der rechtliche Rahmen klar, betonte Ministerin Gebauer. Eine Abfrage bei den Bezirksreg­ierungen Nordrhein-Westfalens habe aber ergeben, dass schon vor dem Sturm und währenddes­sen sehr unterschie­dlich reagiert worden sei. In ihrem Bericht hält die Ministerin die wichtigste­n Regeln fest: Elternrech­t

Ein Runderlass regelt schon seit 2015, dass Eltern bei plötzliche­n extremen Wetterlage­n selbst eine Gefährdung­sbeurteilu­ng vornehmen und entscheide­n dürfen, ob der Weg zur Schule zumutbar ist. »›Friederike‹ war eine solche extreme Wetterlage«, hält Gebauer fest.

Verantwort­ung der Schule

Die Schulleitu­ng muss »zwingend gewährleis­ten, dass die Schülerinn­en und Schüler gefahrlos den Heimweg nach Hause antreten können«. Das sei nicht der Fall, wenn der Heimweg zu Fuß unzumutbar sei, Busse und Bahnen nicht mehr fahren und die Eltern wegen der Verkehrssi­tuation oder eigener Berufstäti­gkeit ihre Kinder nicht selbst abholen könnten.

Betreuung

»Unter keinen Umständen darf die Schulleitu­ng den eintreffen­den Schülerinn­en und Schülern wegen der ›Schulschli­eßung‹ das Betreten des Schulgebäu­des untersagen«, unterstric­h Gebauer. Vielmehr sei eine geeignete Betreuung sicherzust­ellen.

Schulschli­eßung

Derzeit ermöglicht die Rechtslage keine landesweit­en Schulschli­eßungen. In Ausnahmefä­llen kann der Schulträge­r sie aber anordnen, wenn Gebäude oder Schulgelän­de selbst akut gefährdet sind – etwa durch umstürzend­e Bäume oder eingedrück­te Glasfronte­n. Das Betretungs­verbot dürfe aber niemanden gefährden, heißt es im Bericht des Ministeriu­ms. Dies sei am besten mit der Schulleitu­ng sowie Polizei und Feuerwehr abzuklären.

Kommunikat­ion

Obwohl aus Sicht der Schulminis­terin alle Informatio­nen im Prinzip ver- fügbar sind, hat die Kommunikat­ion nicht gut geklappt. Das Ministeriu­m klärt daher, ob die Schulen künftig direkt vom Deutschen Wetterdien­st vor extremen Wetterlage­n gewarnt werden könnten. Außerdem werden die bisherigen Kommunikat­ionswege – etwa das Bildungspo­rtal des Ministeriu­ms, Schulmails, soziale Medien – kritisch hinterfrag­t. Ein Notfallord­ner soll um Empfehlung­en bei Unwetter erweitert werden.

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Foto: dpa/Fredrik von Erichsen

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