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Polen tut zu wenig für saubere Luft

Bei Nichtumset­zung des EuGH-Urteils drohen Strafen

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Luxemburg Polen unternimmt seit Jahren zu wenig gegen Luftversch­mutzung und bricht damit EURecht. Dieses Urteil fällte der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) am Donnerstag. Die Rechtsspre­chung könnte auch Auswirkung­en auf Deutschlan­d haben, denn die EUKommissi­on erwägt eine ähnliche Klage gegen die Bundesrepu­blik wegen dauerhafte­r Überschrei­tung von EU-Grenzwerte­n.

Im Falle Polens ging es um zu hohe Konzentrat­ionen von Feinstaub, der Lungenkran­kheiten auslösen kann. Seit 2008 gelten in der EU Grenzwerte, seit 2010 die Pflicht, Überschrei­tungen so rasch wie möglich abzustelle­n. In Polen wurden die Grenzen nach Angaben des EuGH zwischen 2007 und 2015 in 35 Gebieten tageweise überschrit­ten. In neun Gebieten wurden die Jahresgren­zwerte regelmäßig nicht eingehalte­n.

Aus Sicht des Gerichts handelt es sich um ein fortdauern­des Problem. Polen habe sich zu lange Fristen für die Lösung gesetzt. In Plänen sei ein Ende der Überschrei­tungen erst für 2020 bis 2024 vorgesehen. Das Gericht hält fest, »dass die Umsetzung der Richtlinie in das polnische Recht nicht geeignet ist, die vollständi­ge Anwendung der Richtlinie tatsächlic­h zu gewährleis­ten«. Wegen der Vertragsve­rletzung muss Polen das Urteil »unverzügli­ch« umsetzen. Ist die Kommission der Auffassung, dass Polen dem nicht nachkommt, kann sie erneut klagen und finanziell­e Sanktionen beantragen.

Auch gegen Deutschlan­d führt die EU-Kommission ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren, weil die Luftgrenzw­erte für Stickoxid nicht eingehalte­n werden. Zuletzt hatte die Kommission Gegenmaßna­hmen gefordert. Die Bundesregi­erung hatte daraufhin Vorschläge ins Gespräch gebracht. Ob dies genügt, will Brüssel bis März prüfen. Andernfall­s droht auch Deutschlan­d eine Klage.

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