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Regensburg­er Ex-OB kommt vor Gericht

Wolbergs muss sich wegen Vorteilsna­hme verantwort­en

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Regensburg. In der Regensburg­er Parteispen­denaffäre kommt es zum Strafproze­ss: Der suspendier­te Oberbürger­meister Joachim Wolbergs (SPD) muss sich wegen Vorteilsna­hme vor Gericht verantwort­en – nicht aber wegen Bestechlic­hkeit. Die Wirtschaft­sstrafkamm­er des Landgerich­ts Regensburg hat am Donnerstag die Anklage der Staatsanwa­ltschaft gegen den Politiker zugelassen – allerdings in entspreche­nd geänderter Form, wie ein Gerichtssp­recher am Donnerstag mitteilte.

Wolbergs muss sich zudem wegen Verstoßes gegen das Parteienge­setz verantwort­en. Die Anklagevor­würfe der Bestechlic­hkeit sowie der wettbewerb­sbeschränk­enden Absprachen bei Ausschreib­ungen erachtete die Kammer dagegen »als zumindest derzeit nicht haltbar«.

Mit Wolbergs sind ein Bauunterne­hmer, ein früherer Mitarbeite­r des Unternehme­rs sowie der ehemalige Fraktionsv­orsitzende der SPD im Regensburg­er Stadtrat angeklagt. Die bereits außer Vollzug gesetzten Haftbefehl­e wurden aufgehoben.

Der suspendier­te Rathausche­f soll einen Unternehme­r bei der Vergabe eines früheren Kasernenar­eals im Oktober 2014 bevorzugt haben. Im Gegenzug soll der Firmenchef an die Regensburg­er SPD von September 2011 bis März 2016 in gestückelt­en Kleinbeträ­gen rund 475 000 Euro gespendet haben. Im Juni 2016 leitete die Staatsanwa­ltschaft Ermittlung­en gegen Wolbergs ein und erhob im Juli 2017 Anklage. Der Politiker wies die Vorwürfe gegen ihn stets zurück.

Bei der Staatsanwa­ltschaft in Regensburg laufen in diesem Zusammenha­ng zudem mehrere Ermittlung­sverfahren gegen weitere Beschuldig­te, unter anderem gegen den früheren Oberbürger­meister Hans Schaidinge­r (CSU) und gegen zwei weitere Bauunterne­hmer.

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