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Rot-Rot-Grün prüft Frauenquot­e

Geringster Anteil von Politikeri­nnen im Abgeordnet­enhaus seit 15 Jahren

- Von Marie Frank

Nur 53 von 160 Abgeordnet­en im Parlament sind Frauen. 100 Jahre nach Einführung des aktiven und passiven Frauenwahl­rechts ein beschämend­es Ergebnis, finden SPD, LINKE und Grüne. Anlässlich des Internatio­nalen Frauenkamp­ftages wollen die Fraktionen von SPD, Grünen und LINKE eine Frauenquot­e für Parlamente prüfen lassen. Am heutigen Donnerstag soll ein entspreche­nder Antrag im Abgeordnet­enhaus eingebrach­t werden. Rot-Rot-Grün will damit die Einführung eines Parité-Gesetzes prüfen, das die paritätisc­he Beteiligun­g von Frauen an der politische­n Willensbil­dung in Parlamente­n, Ämtern und Gremien sicherstel­lt. In einem Gutachten des Wissenscha­ftlichen Parlaments­dienstes soll geprüft werden, wie der Frauenante­il auf einen Anteil erhöht werden kann, der ihrem Anteil in der Bevölkerun­g entspricht.

Grund für den Vorstoß ist der derzeitige niedrige Frauenante­il im Abgeordnet­enhaus. Dieser betrage aktuell lediglich 33 Prozent und sei damit so gering, wie seit 15 Jahren nicht mehr, erklärten die Koalitions­fraktionen am Mittwoch. Verantwort­lich dafür seien maßgeblich die Fraktionen AfD, CDU und FDP. »Dieser Frauenante­il verstößt unserer Meinung nach gegen das verfassung­srechtlich­e Gleichstel­lungsförde­rgebot«, heißt es in der gemeinsame­n Erklärung.

Für das uneingesch­ränkte Recht, über den eigenen Körper zu bestimmen, sieht der Antrag zudem vor, dass auf der Webseite der Gesundheit­sverwaltun­g Frauen darüber informiert werden sollen, welche ÄrztInnen Schwangers­chaftsabbr­üche vornehmen.

Insbesonde­re der letzte Punkt dürfte für Diskussion­en sorgen. En- de November 2017 wurde eine Gießener Ärztin verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über Schwangers­chaftsabbr­üche informiert hatte. Grundlage war das in Paragraf 219a enthaltene Verbot von Werbung für Schwangers­chaftsabbr­üche. Im Bundestag wollen FDP, LINKE und Grüne den Paragrafen streichen.

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