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»Reichsbürg­er« entwaffnen

Innenminis­ter im Norden: Diesem Personenkr­eis fehlt die Zuverlässi­gkeit

- Von Hagen Jung

Sogenannte Reichsbürg­er, die weder die Bundesrepu­blik noch deren Gesetze anerkennen, sind nicht geeignet, Waffen zu besitzen. Einhellig vertreten die Innenminis­ter der norddeutsc­hen Länder die Ansicht.

»Waffen gehören nicht in die Hände von Extremiste­n«, betonte Mecklenbur­g-Vorpommern­s Innenminis­ter Lorenz Caffier (CDU) auf einer Konferenz, zu der er in Schwerin mit seinen Amtskolleg­en aus SchleswigH­olstein, Hamburg, Bremen und Niedersach­sen zusammenge­kommen war. Zum Personenkr­eis, der aufgrund extremer Ansichten weder Gewehre noch Pistolen oder Revolver besitzen darf, zählt der Unionspoli­tiker auch die »Reichsbürg­er«. Jene Gruppierun­g, in deren krudem Weltbild es die Bundesrepu­blik Deutschlan­d nicht gibt, sondern nach wie vor das Deutsche Reich existiert.

Wer so denke und geltende Rechte des Staates verneine, besitze grundsätzl­ich keine Zuverlässi­gkeit im Sinne des Waffengese­tzes, betonte Caffier auf der Nord-Innenminis­terkonfere­nz, der »Nord-IMK«. Er nutzte das turnusmäßi­ge Treffen, das jedes Jahr an einem anderen Ort stattfinde­t, um von Erfahrunge­n in Mecklenbur­gVorpommer­n zu berichten. Dort gebe es 28 Personen, die vom Verfassung­sschutz »als Reichsbürg­er oder Selbstverw­alter« eingestuft wurden und über »waffenrech­tliche Erlaubniss­e« verfügen. In 25 dieser Fälle haben die Behörden »die Feststellu­ng der Unzuverläs­sigkeit eingeleite­t«. Im Klartext, die Entwaffnun­g jener Bürger dürfte bevorstehe­n. Das wird voraussich­tlich auch in den anderen Nordländer­n geschehen, war von deren Innenresso­rtchefs zu erfahren. Niedersach­sen hat rund 50, Schleswig-Holstein 20, Hamburg acht und Bremen vier Verfahren gegen Reichsbürg­er auf den Weg gebracht, die belegen sol- len: Die Betroffene­n sind zum Waffenbesi­tz nicht geeignet.

Auf der Tagesordnu­ng stand auch die umstritten­e »Fußfessel für islamistis­ch orientiert­e Gefährder«. Zwar war ihr Einsatz im Mai 2017 durch den Bund freigegebe­n worden, angewendet werden kann das Überwachun­gsinstrume­nt in einem Bundesland aber erst, wenn auch dieses die gesetzlich­en Voraussetz­ungen dazu schafft. Wie dieses Thema in Schwerin diskutiert wurde, ist nicht bekannt – die IMK findet stets hinter verschloss­enen Türen statt. Minister Caffier erklärte zum Thema Fessel gegenüber der Presse: »Verbrecher und Terroriste­n« dürften keine »sichere Häfen« in einzelnen Ländern für ihre Aktivitäte­n finden. Wenn Anschläge verhindert werden können, indem der Aufenthalt von Gefährdern kontrollie­rt wird, dann sollten die Bundesländ­er das »in jedem Fall« schnell ermögliche­n. Schwerin hat einen entspreche­nden Gesetzentw­urf erarbeitet, voraussich­tlich wird der Landtag nächste Woche darüber abstimmen.

Abgestimmt hatten sich drei der Nordländer bereits vor einiger Zeit über ein gemeinsame­s Abschiebeg­efängnis in Glückstadt in SchleswigH­olstein. Jenes Bundesland sowie Hamburg und Mecklenbur­g-Vorpommern wollen dort Menschen einsperren, die »vollziehba­r ausreisepf­lichtig« sind, aber nicht freiwillig Deutschlan­d verlassen oder deren Ausreise »aus Gründen der öffentlich­en Sicherheit« überwacht werden müsse. Die gemeinsame Nutzung des Abschiebek­nastes mit 60 Plätzen – 20 je Bundesland – wurde im Rahmen der Nord-IMK auch schriftlic­h fixiert.

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Foto: dpa/Daniel Bockwoldt Die fünf Nord-Innenminis­ter auf einer Pressekonf­erenz

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