nd.DerTag

Das Verfahren

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Viele Jahrzehnte lang wurde Hans Modrow vom Bundesnach­richtendie­nst und vom Verfassung­sschutz beobachtet. Das begann schon in den 50er Jahren, als er noch kein prominente­r Politiker war. Seit nunmehr fünf Jahren bemüht er sich um Einsicht in die bei den Geheimdien­sten gespeicher­ten Informatio­nen. Am 28. Februar wurde über eine entspreche­nde Klage Modrows am Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig verhandelt. Die endgültige Entscheidu­ng des Gerichts ist noch nicht gefallen; das Gericht hat aber bereits angedeutet, dass es an der 30-jährigen Sperrfrist für Akten von staatspoli­tischer Bedeutung nicht rütteln will.

Die hier dokumentie­rte Erklärung, die Hans Modrow dem »neuen deutschlan­d« zur Verfügung stellte, wollte er bei der Verhandlun­g vortragen; sie durfte aber nur zu Protokoll gegeben werden.

Modrow, Jahrgang 1928, war in den 50er Jahren Funktionär der DDR-Jugendorga­nisation FDJ, später Chef der SED-Bezirkslei­tung Dresden. In der Wendezeit 1989/1990 war er DDR-Ministerpr­äsident. Anschließe­nd saß er er vier Jahre als PDS-Abgeordnet­er im Bundestag. 1999 wurde er ins Europaparl­ament gewählt, dem er bis 2004 angehörte.

Modrows Bemühungen um Akteneinsi­cht werden in dem kürzlich erschienen­en Buch »Ich will meine Akte« von Robert Allertz dokumentie­rt.

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