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Verfahren um Hartz-IV-Klagen beschleuni­gen

Bundesrat

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Der Bundesrat will die Gerichtsve­rfahren zu Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide beschleuni­gen. Dazu beschloss die Länderkamm­er Anfang Februar 2018 den Entwurf für eine Änderung des Prozessrec­hts, der auf die Verschlank­ung von Verfahren abzielt. Unter anderem sollten mehr Einzelrich­ter ohne Mitwirkung ehrenamtli­cher Beisitzer entscheide­n, so wie dies bereits in verwaltung­s- oder finanzgeri­chtlichen Verfahren möglich sei.

Zudem sollen die Kläger selbst bestimmen können, in welchem Umfang sie Entscheidu­ngen der Behörden von den Sozialgeri­chten überprüfen lassen wollen. Damit sollen Klagen auf Teile eines Hartz-IV-Bescheides möglich werden, was bislang nicht der Fall ist. Die Landessozi­algerichte sollen künftig über eine Berufung gegen das erstinstan­zliche Urteil ohne mündliche Verhandlun­g entscheide­n dürfen. Voraussetz­ung ist, dass die Berufungsg­erichte ihren Beschluss einstimmig fällen. Auch dies ist Finanz- und Zivilgeric­hten derzeit schon möglich.

Der Gesetzentw­urf entspricht wortgleich einer bereits 2016 beschlosse­nen Bundesrats­initiative, die der Bundestag vor der Wahl 2017 nicht mehr abschließe­nd beraten hatte. Sie war damit hinfällig. Der neue Entwurf wird zunächst der Bundesregi­erung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließe­nd legt sie ihn dem Bundestag zur Entscheidu­ng vor. AFP/nd

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