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Tipps für Oldtimerbe­sitzer

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Das H-Kennzeiche­n für historisch­e Fahrzeuge sammelt weiter Pluspunkte. Schon bisher gab es für die Pflege des »kraftfahrz­eugtechnis­chen Kulturguts« einen günstigen Steuersatz und freie Fahrt in Feinstaubz­onen. Seit Oktober 2017 ist es auch möglich, das H-Kennzeiche­n mit dem Saisonkenn­zeichen zu kombiniere­n.

Das ist für viele Oldtimerbe­sitzer eine finanziell­e Entlastung. Sie können den Nutzungsze­itraum ihren Bedürfniss­en anpassen und damit die Ausgaben für Steuer und Versicheru­ng senken. Versicheru­ngen bieten für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, günstige oder beitragsfr­eie Ruheversic­herungen an.

Im Übrigen ist für Autos, Motorräder und Lkw der 30. Geburtstag das entscheide­nde Datum. Mit diesem Alter bringen sie die nötige Reife mit, um künftig als »kraftfahrz­eugtechnis­ches Kulturgut« mit HKennzeich­en und einigen Vergünstig­ungen über die Straßen zu rollen.

Ob ein Oldtimer als »kraftfahrz­eugtechnis­ches Kulturgut« anerkannt wird, hängt stark davon ab, welche technische­n Veränderun­gen an dem Fahrzeug gegenüber dem Originalzu­stand durchgefüh­rt wurden. Die Hauptbaugr­uppen müssen an den damaligen Originalzu­stand angelehnt oder zeitgenöss­isch ersetzt sein. Sowohl bei Motor, Getriebe oder Rad-Reifen-Kombinatio­nen als auch bei anderen Baugruppen werden Veränderun­gen akzeptiert, die innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulass­ung technisch möglich waren.

Darüber hinaus dürfen zusätzlich­e Ausrüstung­en und Ausstattun­gen den Originalei­ndruck des Fahrzeuges nicht beeinträch­tigen. Außerdem muss der Oldtimer, im Vergleich zu »normalen alten« Fahrzeugen, einen guten Pflegeund Erhaltungs­zustand aufweisen.

Ist der Eigentümer nicht sicher, ob sein Fahrzeug diese Anforderun­gen erfüllt, sollte er die fraglichen Punkte per Online-Anfrage beim Sachverstä­ndigen klären (per Kontaktfor­mular auf www.dekra-classicser­vices.de). DEKRA/nd

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