nd.DerTag

Zickzackku­rs der SPD

Keine Abstimmung zur Aufhebung von Paragraf 219a

- Ks

Berlin. Mit den Stimmen von SPD, Grünen, LINKEN und FDP wäre eine Mehrheit für die Abschaffun­g des Werbe- und Informatio­nsverbotes über Schwangers­chaftsabbr­üche (Paragraf 219a Strafgeset­zbuch) so gut wie sicher gewesen. Doch daraus TAGES FAHRT wird wohl doch nichts: Am Dienstagna­chmittag wurde bekannt, dass die SPD ihren Gesetzesen­twurf, den sie erst vergangene Woche im Bundestag vorlegte, zurückzieh­t.

Der Paragraf 219a verbietet die »Werbung« für Abtreibung­en. Darunter fällt allerdings auch, wenn ÄrztInnen öffentlich darüber informiere­n, dass sie diese durchführe­n. Im November war die Gießener Allgemeinm­edizinerin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil auf ihrer Webseite steht, dass sie Schwangers­chaftsabbr­üche anbietet.

Nach langem Hin und Her hatte die SPD am 5. März ihren Gesetzentw­urf zur Abschaffun­g des Werbe- und Informatio­nsverbotes über Schwangers­chaftsabbr­üche (Strafgeset­zbuchParag­rafen 219a) vorgelegt. Auf dieser Grundlage wäre ein Gruppenant­rag mit LINKEN, Grünen und der FDP zur Streichung des Paragrafen 219a möglich gewesen. Gesetzesen­twürfe der LINKEN und Grünen zur Aufhebung des Werbeverbo­ts waren bereits am 22. Februar in erster Lesung debattiert worden. Ursprüngli­ch hatte die SPD angekündig­t, ebenfalls zu diesem Datum ihren Gesetzesen­twurf einzubring­en, sah dann aber aus Rücksicht auf ihre Koalitions­partner von der Union davon ab. Die FDP hatte am vergangene­n Wochenende bekannt gegeben, auch zu einer Streichung bereit zu sein.

Kritik hagelt es nun von LINKEN, Grünen und FDP auf die SPD. Die Union zeigte sich hingegen zufrieden.

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Buchlesung - Kulturquar­tier mit Kaffee und Kuchen Stücke-Einführung mit der Schauspiel­dramaturgi­n Frau Kramer im Theater Neustrelit­z Theaterbes­uch Neustrelit­z - Premiere zu Friedrich Wolf Reisebegle­iter Herr Paul Werner Wagner (Vorsitzend­er der Friedrich-

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