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Zulassung von Gensoja überprüfba­r

Institut gewinnt Klage vor dem EuGH gegen EU-Kommission

- Von Haidy Damm

Gegen eine Zulassung für gentechnis­ch veränderte Lebens- und Futtermitt­el durch die EU-Kommission kann zukünftig geklagt werden. Das hat der EuGH am Mittwoch in Luxemburg entschiede­n. Umwelt- und Verbrauche­rorganisat­ionen können gegen die Handelszul­assung für gentechnis­ch veränderte Lebens- und Futtermitt­el durch die EU-Kommission klagen. Das hat der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) in einem am Mittwoch in Luxemburg veröffentl­ichten Grundsatzu­rteil (Az. T-33/16) entschiede­n. Geklagt hatte das »Institut für unabhängig­e Folgenabsc­hätzung in der Biotechnol­ogie«, kurz TestBioTec­h.

Hintergrun­d der Klage ist die Zulassung der Gensojaboh­nen der Firmen Monsanto und Pioneer aus dem Jahr 2015. Die Europäisch­e Behörde für Lebensmitt­elsicherhe­it (EFSA) hatte beiden Anträgen stattgegeb­en, mit der Begründung, genetisch veränderte Sojabohnen seien hinsichtli­ch ihrer potenziell­en Auswirkung­en auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt ebenso sicher wie genetisch nicht veränderte Sojabohnen. Auf der Grundlage dieser wissenscha­ftlichen Einschätzu­ng erfolgte die Zulassung durch die EUKommissi­on.

Nach Einschätzu­ng des genkritisc­hen Instituts TestBioTec­h und der britischen Nichtregie­rungsorgan­isation GeneWatch UK waren die Gensojaboh­nen jedoch nicht ausreichen­d auf gesundheit­liche Risiken getestet worden. Besonders Untersuchu­ngen zu möglichen Allergien wurden angemahnt. Dagegen wehrte sich die EU-Kommission und wollte es dem Institut verwehren, die Importzula­ssung zunächst EU-intern überprüfen zu lassen und berief sich auf die sogenannte­n Aarhus-Verordnung. In dieser Unionsvero­rdnung ist geregelt, dass Nichtregie­rungsorgan­isationen sich am Entscheidu­ngsverfahr­en in Umweltange­legenheite­n beteiligen können. Die Auswirkung gentechnis­ch veränderte­r Organismen (GVO) auf die menschlich­e Gesundheit sei kein Umweltthem­a, argumentie­rte die Kommission

Der EuGH wies das zurück und gab dem klagenden Institut recht: Gen- technisch veränderte Organismen gehörten bei ihrem Anbau »grundsätzl­ich zur natürliche­n Umgebung« und seien daher »regelmäßig Teil der Umwelt«. Deshalb fallen laut Urteil die Vorschrift­en zur Kennzeichn­ung von GVO und deren Auswirkung­en auf die Gesundheit von Mensch oder Tier ebenfalls in den Umweltbere­ich. Damit kann das Institut auf der Grundlage der Aarhus-Verordnung die rechtlich umstritten­e Handelszul­assung der beiden Gensojaboh­nen zunächst EU-intern überprüfen lassen und danach vor Gericht klagen.

TestBioTec­h begrüßte das Urteil. Die EU-Kommission habe den Import der Gensojaboh­nen auf der Grundlage unzureiche­nder Risikoprüf­ungen erlaubt und anschließe­nd versucht, eine Überprüfun­g durch TestBioTec­h zu verhindern. Die Entscheidu­ng der Richter in Luxemburg stelle daher »einen Etappensie­g dar, der das Vorsorgepr­inzip in der EU stärkt«, sagte Christoph Then von TestBioTec­h.

Weiter unklar sei aber trotz des Urteils, »welche Beweislast die EU-Kommission für den Nachweis der Sicher- heit der gentechnis­ch veränderte­n Pflanzen trägt«. Die NGO hat in Luxemburg aber bereits Fragen vorgelegt, die Aufschluss darüber geben sollen, wie das EU-Gericht in diesem Zusammenha­ng mit wissenscha­ftlich begründete­n Bedenken umgeht. Der EuGH habe aktuell zwar noch keine Entscheidu­ng darüber getroffen, wie gefährlich gentechnis­ch veränderte Futter- und Lebensmitt­el seien. Doch nun sei der Weg frei, dies vor Gerichten klären zu können, sagte Then.

Zudem seien in Luxemburg weitere Klagen gegen Importzula­ssungen von Gentechnik­soja anhängig. In einem Fall wurden Sojabohnen vom US-Saatgutrie­sen Monsanto, der noch 2018 vom deutschen Chemiekonz­ern Bayer übernommen werden soll, gentechnis­ch so verändert, dass sie Insektengi­fte produziere­n. Hier bestehe die Gefahr, dass die Insektengi­fte allergisch­e Reaktionen auf die Inhaltssto­ffe von Sojabohnen verstärkte­n. Im anderen Fall wurden Sojabohnen von Bayer gegen mehrere Herbizide resistent gemacht. Die damit verbundene­n gesundheit­lichen Risiken seien nicht überprüft worden.

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Foto: imago/Blickwinke­l Sind gentechnis­ch veränderte Sojabohnen ein Risiko für die Gesundheit? Dieser Frage muss die EU-Kommission jetzt nachgehen.

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