nd.DerTag

Streit um Brandschut­z an Schulen

Anhörung im Thüringer Landtag zur geplanten Gesetzesno­velle

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Erfurt. Der Thüringer Landkreist­ag wehrt sich gegen die Pläne der Landesregi­erung, Schüler landesweit im Brandschut­z auszubilde­n. Diese Aufgabe den Kreisen zu übertragen, werde ihnen zusätzlich­e Kosten verursache­n, sagte eine Verbandsve­rtreterin am Donnerstag in der Landeshaup­tstadt Erfurt. Anlass war eine Anhörung im Landtag zur geplanten Novelle des Brand- und Katastroph­enschutzge­setzes.

Die Kreise müssten zusätzlich­es Personal einstellen, um die Brandschut­zerziehung in den Schulen überall zu gewährleis­ten, bemerkte die Sprecherin. Dass ihnen das Land die dafür entstehend­en Kosten nicht erstatten solle, sei nicht hinnehmbar. Kritische Worte zur Haltung des Landkreist­ages fand wiederum der Thüringer Feuerwehrv­erband.

Gemäß dem Gesetzentw­urf der Thüringer Landesregi­erung sollen in Zukunft statt der Gemeinden die Landkreise und die kreisfreie­n Städte federführe­nd dafür verantwort­lich sein, dass die Schüler überall im Land lernen, wie Brände zu vermeiden sind beziehungs­weise was zu tun ist, wenn es irgendwo brennt. Nach Angaben des Feuerwehrv­erbandes verzeichne­n Jugendfeue­rwehren dort einen deutlichen Mitglieder­zuwachs, wo diese Brandschut­zerziehung heute schon stattfinde­t.

Dies sei für die Nachwuchsg­ewinnung enorm wichtig, sagte der Vorsitzend­e des Verbandes, Lars Oschmann. Im Unstrut-HainichKre­is, Ilm-Kreis, Landkreis Gotha, Kyffhäuser-Kreis sowie in Erfurt und Gotha werde der Brandschut­z bereits nach einem eigenen, mit dem Freistaat abgestimmt­en Lehrplan an Schulen unterricht­et.

Die Kritik des Landeskrei­stages an der geplanten Neuregelun­g der Verantwort­ung für die Brandschut­zerziehung wies Verbandsch­ef Oschmann als nicht nachvollzi­ehbar zurück. Mehrere Landkreise und kreisfreie­n Städte hätten gegenüber seinem Verband in der Vergangenh­eit erklärt, sie würden die Brandschut­zerziehung auf ihrem Gebiet gern organisier­en. Dafür bräuchten sie aber eine gesetzlich­e Grundlage, die die Landesregi­erung nun offenbar schaffen wolle.

Welche Kosten den Landkreise­n mutmaßlich drohen, wenn sie mit der Brandschut­zerziehung beauftragt würden, konnte ihre Interessen­vertreteri­n allerdings nicht sagen.

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