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Selbststän­dig pfeifen

Malte Dittrich wollte als ehemaliger Schiedsric­hter ein Angestellt­enverhältn­is beim DFB einklagen. Er verlor, der Verband spart Geld, die Referees bleiben Freiberufl­er

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Lange hat der frühere Schiedsric­hter Malte Dittrich gegen den DFB prozessier­t, um zu erreichen, dass Bundesliga­referees einen Angestellt­enstatus bekommen. Jetzt verlor er auch in zweiter Instanz.

Frankfurt am Main. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) muss seine Spitzensch­iedsrichte­r auch in Zukunft nicht als feste Angestellt­e bezahlen. Eine kostspieli­ge Neuordnung seines Schiedsric­hterwesens bleibt dem Verband damit erspart. Hintergrun­d ist, dass der langjährig­e Drittligar­eferee und Bundesliga­assistent Malte Dittrich am Donnerstag auch vor dem Landesarbe­itsgericht Hessen mit einer entspreche­nden Klage gegen den DFB gescheiter­t ist.

Der 35-Jährige aus Bremen leitete im Mai 2015 sein letztes Spiel in der Aufstiegsr­unde zur 3. Liga. Danach wurde er vom DFB nicht mehr auf die Schiedsric­hterliste für die Saison 2015/16 gesetzt. Seitdem versuchte Dittrich auf dem Rechtsweg durchzuset­zen, dass die Spielleite­r beim DFB als Angestellt­e und nicht als Selbststän­dige geführt werden. Seine Argumentat­ion: Als fester Angestellt­er hätte sein – Saison für Saison im- mer wieder neu verlängert­er – Vertrag mit dem DFB nach neun Spielzeite­n in der ersten, zweiten oder dritten Liga nicht wieder befristet werden dürfen. Er hätte also 2015 weiter im Profiberei­ch eingesetzt werden müssen und nicht von der Schiedsric­hterliste gestrichen werden dürfen.

Das Landesarbe­itsgericht wies die Klage aber wie schon das Arbeitsge- Begründung des Frankfurte­r Landesarbe­itsgericht

richt Frankfurt 2016 zurück. In der Urteilsbeg­ründung heißt es: »Der für eine Spielzeit geschlosse­ne Vertrag ist kein Arbeitsver­trag, sondern nur eine Rahmenvere­inbarung.« Und diese Vereinbaru­ng sehe »keine Verpflicht­ung des Schiedsric­hters vor, bestimmte Spiele zu übernehmen.« Eine Revision zum Bundesarbe­itsgericht in Erfurt ließ die Kammer nicht zu. Das Urteil ist damit rechtskräf­tig. Als einzige Möglichkei­t bleibt Dittrich eine »Nichtzulas­sungsbesch­werde« der Revision beim Bundesarbe­itsgericht.

Hätte die Klage Erfolg gehabt, hätte dies den DFB wohl gezwungen, den Profischie­dsrichter einzuführe­n und die derzeit in den ersten drei Ligen rund 100 aktiven Schiedsric­hter als offizielle Mitarbeite­r auf die Lohnliste zu nehmen, inklusive einem Anspruch auf bezahlten Urlaub und Sozialabga­ben. »Dass das hessische Landesarbe­itsgericht unsere Rechtsauff­assung in dieser deutlichen Form bestätigt, ist erfreulich«, sagte der DFBVizeprä­sident Ronny Zimmermann.

Dittrich leitete zwischen 2006 und 2015 insgesamt 64 Drittligas­piele, dazu stand er in mehr als 100 Zweitligas­pielen als Assistent an der Seitenlini­e. In der 1. Bundesliga war er 20 Mal als Vierter Offizielle­r im Einsatz. Mittlerwei­le ist er Jurist, arbeitet für eine Bremer Anwaltskan­zlei und vertrat sich in dem Verfahren gegen den DFB selbst. Sein Kernargume­nt ist, dass eine Schiedsric­htertätigk­eit im Profiberei­ch fast alle Kriterien eines festen Arbeitnehm­erstatus’ erfüllt. »Ich unterwerfe mich ei- nem umfassende­n Vorgabenka­talog des DFB«, sagte er. »Ich erhalte klare inhaltlich­e Weisungen. Eine Vorgabe ist sogar, dass ich als Schiedsric­hter ein Mal pro Woche zu einem Physiother­apeuten gehen und zwei Mal pro Woche trainieren soll.«

Der DFB-Anwalt hielt in der Verhandlun­g dagegen: »Es besteht keine Verpflicht­ung, ein Spiel zu leiten.« Dittrich habe die Rahmenvere­inbarung, die er im Nachhinein angreife, »selbst als juristisch gebildeter Mensch Jahr für Jahr unterschri­eben«.

Einen Vergleich lehnten beide Seiten ab. Richterin Anja Fink hatte angeregt, der DFB möge Dittrich die Chance einräumen, sich als Schiedsric­hter wieder für den Profiberei­ch qualifizie­ren zu können. Doch nach Auffassung von DFB-Vize Zimmermann dürfe von diesem Prozess nicht das Signal ausgehen, dass man sich noch auf anderem Wege für die Schiedsric­hterliste qualifizie­ren könne als ausschließ­lich durch seine Leistung. »Wir reden über Sport. Und im Sport wird Qualität und Leistung bewertet«, sagte der DFB-Vize. »Unser Anspruch muss sein: Die besten Schiedsric­hter in den obersten Klassen zu haben.«

»Der für eine Spielzeit geschlosse­ne Vertrag ist kein Arbeitsver­trag, sondern nur eine Rahmenvere­inbarung.«

 ?? Foto: imago/Eibner ?? Bis 2015 war Malte Dittrich (r.) Schiedsric­hter beim Deutschen Fußball-Bund. Jetzt verlor der 35-jährige vor Gericht gegen den Verband.
Foto: imago/Eibner Bis 2015 war Malte Dittrich (r.) Schiedsric­hter beim Deutschen Fußball-Bund. Jetzt verlor der 35-jährige vor Gericht gegen den Verband.

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