nd.DerTag

Abschiebun­g trotz drohendem Todesurtei­l

Mutmaßlich­er Terrorist soll ausgeliefe­rt werden

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Leipzig. Ein islamistis­cher Gefährder aus Tunesien darf abgeschobe­n werden, obwohl ihm in seinem Heimatland womöglich ein Todesurtei­l droht. Das hat laut einer Mitteilung vom Dienstag das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig entschiede­n. Die tunesische­n Behörden werfen dem Mann demnach vor, im März 2015 an einem Terroransc­hlag in Tunis mit mehreren Toten beteiligt gewesen zu sein.

Das Gericht könne nach Auskünften des Auswärtige­n Amtes nicht ausschließ­en, dass gegen den Mann in Tunesien ein Todesurtei­l oder eine lebenslang­e Freiheitss­trafe verhängt werde, hieß es. Dass ein mögliches Todesurtei­l auch vollstreck­t werde, drohe dem Mann wegen eines »seit Jahren bestehende­n Moratorium­s« nicht, argumentie­rte das Gericht. Die tunesische­n Behörden hätten die Einhaltung dieses Moratorium­s bestätigt, hieß es weiter.

Der betroffene Tunesier reiste nach Angaben des Gerichts erstmals 2003 und dann erneut 2015 nach Deutschlan­d ein. Nachdem die Behörden des nordafrika­nischen Landes ein Auslieferu­ngsgesuch gestellt hatten, wurde der Mann festgenomm­en. Im August 2017 ordnete das hessische Innenminis­terium wegen »drohender terroristi­scher Aktivitäte­n« im Namen des »Islamische­n Staates« seine Abschiebun­g an.

Hiergegen richtete der Betroffene einen Eilantrag, den das Bundesverw­altungsger­icht im September 2017 ablehnte. Zur Begründung hieß es, es bestehe ein »Risiko«, dass der Mann in Deutschlan­d einen Terroransc­hlag begehe. Als Bedingung für die Abschiebun­g legte das Gericht eine Zusicherun­g von Tunis zur möglichen Verringeru­ng einer drohenden Strafe fest. Die tunesische Generalsta­atsanwalt reagierte Dezember 2017 positiv auf das Gesuchen. Gegen die Abschiebun­g stellte der Mann erneut einen Eilantrag, den das Bundesverw­altungsger­icht nun abgelehnt hat.

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