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Was hat das Gesetz tatsächlic­h bewirkt?

Fragen & Antworten zur 2015 beschlosse­nen Mietpreisb­remse

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Vielerorts in Deutschlan­d steigen die Mieten rasant – trotz der Mietpreisb­remse. Viele sehen das im Juni 2015 in Kraft getretene Gesetz als gescheiter­t an.

Was steht im Gesetz? Vermieter dürfen die Mieten beim Wechsel der Bewohner um maximal zehn Prozent über die ortsüblich­e Vergleichs­miete anheben. Diese setzt sich als Durchschni­ttswert der Mietverträ­ge der vier Vorjahre zusammen. Die Bremse gilt aber nur für Wiederverm­ietungen, nicht für Neubauten oder stark sanierte Wohnungen.

Wo gilt die Mietpreisb­remse? Sie besteht in 313 von 11 000 Städten und Gemeinden, in denen laut Deutschem Institut für Wirtschaft­sforschung (DIW) rund ein Viertel der Deutschen lebt. Darunter sind Metropolen und ihr Umland, mittelgroß­e Städte oder reiche ländliche Gemeinden. Grundlage sind die Beschlüsse der Bundesländ­er, die Gebiete mit angespannt­em Wohnungsma­rkt ausweisen.

Wie haben sich die Mieten seither entwickelt?

Der Mietanstie­g hat sich eher noch beschleuni­gt. 2017 kletterten die Mieten im Bundesschn­itt mit plus 4,3 Prozent noch stärker als im Vorjahr. Bei bestehende­n Wohnungen in einigen Großstädte­n stiegen die Mieten 2017 sogar mehr als neun Prozent.

Ist die Mietpreisb­remse gescheiter­t?

Das sagt man allgemein. Das Deutsche Institut für Wirtschaft­sforschung stellte fest, dass »die Entwicklun­g der Mieten von der Regulierun­g nahezu unbeeinflu­sst blieb«. Die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) von 2016 anhand von 117 000 Wohnungsan­zeigen aus Berlin ergab, dass die meisten Angebote dort die ortsüblich­e Vergleichs­miete trotz Mietpreisb­remse um mehr als 10 Prozent überschrit- ten. In regulierte­n Wohnungsma­rktsegment­en lägen die Mieten um 2,7 Prozent niedriger als in unregulier­ten.

Warum sind die Mieten trotz Bremse weiter gestiegen? Weil viele Wohnungen fehlen. Die starke Wirtschaft und die Niedrigzin­sen treiben die Immobilien­nachfrage und so die Mieten. Bis zu 400 000 neue Wohnungen pro Jahr sind laut Branche und Politik nötig, um den Bedarf zu decken. 2016 entstanden aber nur 278 000.

Wie soll es nun weitergehe­n? SPD und Union wollen laut Koalitions­vertrag Vermieter verpflicht­en, Angaben über die vorherige Miete zu machen. Das sei nur ein erster Schritt, meint der Deutsche Mieterbund (DMB). Nötig sei auch eine breitere Basis für die ortsüblich­e Vergleichs­miete – statt vier Jahre mindestes zehn. Zudem fordert DMB-Direktor Lukas Siebenkott­en Sanktionen für Vermieter, die die Mietpreis- bremse missachten. In begehrten Städten würden es Mieter kaum wagen, wegen unrechtmäß­iger Mietsteige­rungen einen Konflikt mit ihrem Vermieter einzugehen, weil die Leute froh sind, wenn sie überhaupt den Zuschlag bekommen. Sie wollen ihre Beziehung zum Vermieter nicht riskieren.

Warum wird das Bundesverf­assungsger­icht angerufen? Vermieter würden ungleich behandelt, da die ortsüblich­e Vergleichs­miete in Städten verschiede­n ist, so das Landgerich­t Berlin. Vermieter können in München mehr verlangen als in Berlin. Nun muss das Bundesverf­assungsger­icht entscheide­n. Sind weitere steigende Mieten zu erwarten?

Ja, sie könnten aber weniger stark steigen. Angebot und Nachfrage sind mitentsche­idend. Aber seit Monaten sinkt die Zahl der Baugenehmi­gungen. Entwarnung für Mieter scheint also zu früh.

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Foto: nd/Ulli Winkler Steigen die Mieten vor allem in begehrten Städten wie Berlin und München trotz Mietpreisb­remse auch künftig?

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