Resturlaub bis Ende März?
Ich habe noch Resturlaub von 2017. Es sind fünf Tage, die ich für einen längeren Sommerurlaub aufheben wollte. Ist es richtig, wenn mein Arbeitgeber fordert, dass der Resturlaub bis Ende März genommen werden muss? Felix M., Berlin
Auskunft gibt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
In der Regel müssen Arbeitnehmer ihren Urlaub im gleichen Jahr nehmen, in dem der Urlaubsanspruch entsteht. Ansonsten verfällt er ersatzlos. Eine Übertragung auf das nächste Jahr ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich. Ein dringender betrieblicher Grund ist zum Beispiel ein hoher Krankenstand im Unter- nehmen. Ein persönlicher Grund wäre, wenn Arbeitnehmer selbst krank waren. In diesen Fällen können sie den Urlaub auf das erste Quartal des neuen Jahres übertragen.
Eine Übertragung auf den Sommer, wie Sie es beabsichtigten, ist meist nicht möglich – außer, wenn dies im Tarifvertrag festgelegt ist. Ein Anspruch auf eine solche Übertragung über den 31. März hinaus kann sich außerdem aus einer sogenannten betrieblichen Übung ergeben – das heißt, wenn es im Betrieb immer so gehandhabt wird.
Natürlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch individuell vereinbaren, dass eine verlängerte Übertragung des Resturlaubs möglich ist. Auf eine solche Regelung haben Arbeitnehmer aber keinen Anspruch.