nd.DerTag

Kein Kopftuch auf Richterban­k

Kopftuchst­reit

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Ein muslimisch­e Rechtsrefe­rendarin scheiterte im Kopftuchst­reit mit dem Land Bayern. Sie darf kein Kopftuch auf der Richterban­k tragen.

Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of entschied am 7. März 2018, dass das Verbot des Kopftuchtr­agens bei der Ausübung hoheitlich­er Tätigkeite­n weder eine Diskrimini­erung noch eine Herabsetzu­ng der Klägerin sei und auch keinen Grundrecht­seingriff darstelle. In erster Instanz hatte die Frau noch Erfolg. Gegen das Urteil ließ das Gericht keine Revision zu.

Die gläubige Frau war vor Gericht gezogen, weil sie während ihrer juristisch­en Ausbildung als Referendar­in am Richtertis­ch nach einer Auflage kein Kopftuch tragen durfte. Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of entschied, dass dieses Verbot keinen tiefgreife­nden Grundrecht­seingriff darstelle.

Die Frau habe ihr Referendar­iat absolviere­n können und sei nicht gezwungen worden, das Kopftuch abzunehmen. Es seien ihr lediglich bestimmte richterlic­he Aufgaben, für die ohnehin im Rahmen der Ausbildung kein Anspruch bestehe, verwehrt worden, entschied das Gericht.

Im Februar war in Bayern ein Gesetz verabschie­det worden, das ausdrückli­ch für Bayern klarstellt­e, dass Richter und Staatsanwä­lte keine religiös oder weltanscha­ulich geprägte Kleidung oder Symbole tragen dürfen. Dies gelte selbstvers­tändlich auch für Rechtsrefe­rendare. AFP/nd

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