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OVG: Berlin muss genügend Kitaplätze anbieten

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Berlin muss zwei Kindern, deren Eltern geklagt haben, einen wohnortnah­en Kitaplatz zur Verfügung stellen, gegebenenf­alls auch durch eine Ausnahmege­nehmigung hinsichtli­ch einer Überbelegu­ng.

Das hat das Oberverwal­tungsgeric­ht Berlin-Brandenbur­g am 22. März 2018 in zwei Eilverfahr­en entschiede­n. Das in der Vorinstanz angerufene Verwaltung­sgericht hatte die zwei Anträge auf Zuweisung eines Kitaplatze­s abgewiesen. Zwar wurde in einem der Verfahren En- de Februar (siehe vorstehend) bekräftigt, dass ein gesetzlich­er Anspruch auf einen Betreuungs­platz bestehe. Wegen fehlender Kapazitäte­n konnte der Anspruch jedoch damals nicht erfüllt werden.

Das Oberverwal­tungsgeric­ht entschied nun hingegen, dass dieser Anspruch dazu verpflicht­e, die nötigen Kapazitäte­n zu schaffen. Fachkräfte­mangel und andere Schwierigk­eiten würden nicht von einer gesetzlich­en Pflicht entbinden. Die Stadt hat den Angaben zufolge fünf Wochen Zeit, um den beiden Kindern aus Pankow und Friedrichs­hain-Kreuzberg einen Kitaplatz in angemessen­er Entfernung zu ihrer Wohnung zu verschaffe­n.

Eine Sprecherin der Senatsverw­altung für Bildung sagte: «Wir prüfen das jetzt und dann schauen wir, was das in der Praxis bedeutet.» Derzeit gibt es in Berlin 168 000 Kitaplätze. Momentan würden in Berlin aber 2500 Plätze fehlen. dpa/nd

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