OVG: Berlin muss genügend Kitaplätze anbieten
Berlin muss zwei Kindern, deren Eltern geklagt haben, einen wohnortnahen Kitaplatz zur Verfügung stellen, gegebenenfalls auch durch eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich einer Überbelegung.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 22. März 2018 in zwei Eilverfahren entschieden. Das in der Vorinstanz angerufene Verwaltungsgericht hatte die zwei Anträge auf Zuweisung eines Kitaplatzes abgewiesen. Zwar wurde in einem der Verfahren En- de Februar (siehe vorstehend) bekräftigt, dass ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz bestehe. Wegen fehlender Kapazitäten konnte der Anspruch jedoch damals nicht erfüllt werden.
Das Oberverwaltungsgericht entschied nun hingegen, dass dieser Anspruch dazu verpflichte, die nötigen Kapazitäten zu schaffen. Fachkräftemangel und andere Schwierigkeiten würden nicht von einer gesetzlichen Pflicht entbinden. Die Stadt hat den Angaben zufolge fünf Wochen Zeit, um den beiden Kindern aus Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg einen Kitaplatz in angemessener Entfernung zu ihrer Wohnung zu verschaffen.
Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Bildung sagte: «Wir prüfen das jetzt und dann schauen wir, was das in der Praxis bedeutet.» Derzeit gibt es in Berlin 168 000 Kitaplätze. Momentan würden in Berlin aber 2500 Plätze fehlen. dpa/nd