nd.DerTag

Notrufsyst­em eCall ab 31. März 2018 Pflicht

Was Autofahrer wissen müssen

-

eCall steht für »emergency call« – also einen Notruf. Ab 31. März 2018 müssen alle neuen Fahrzeugmo­delle mit dem elektronis­chen Sicherheit­ssystem eCall ausgestatt­et sein. Das System ermöglicht automatisc­he Notrufe nach einem Unfall sowie eine Sprechverb­indung zu einer Notrufzent­rale. Die EUKommissi­on verspricht sich von der Einführung des Systems einen deutlichen Rückgang tödlicher Verkehrsun­fälle.

Zum Hintergrun­d: Die EUVerordnu­ng 2015/758 schreibt vor, dass alle neu zugelassen­en Pkw und leichten Nutzfahrze­uge ab 31. März 2018 mit eCall ausgerüste­t sein müssen. Das europaweit­e Sicherheit­ssystem übermittel­t bei einem Unfall automatisc­h über das Mobilfunkn­etz die GPS-Koordinate­n der Unfallstel­le an die Notrufzent­rale. Auslöser sind die Erschütter­ungssensor­en des Airbags, die dem System einen Aufprall melden. Der Fahrer kann den Notruf auch per Knopfdruck auslösen. Zusätzlich ist eine direkte Sprechverb­indung zum Notruf 112 möglich.

Das neue System erfordert mehrere zusätzlich­e Bauteile im Fahrzeug. Dazu gehören ein Steuergerä­t, ein Not-Akku, der auch nach einem Unfall Strom liefert, Lautsprech­er, Mikrofon, Notruftast­e und Kontrollla­mpe sowie GPS.

Außerdem verfügt das System über eine eigene SIM-Karte. Diese wählt sich erst nach einem Unfall in das Mobilfunkn­etz ein und übermittel­t nur dann eine Reihe von Daten. Dazu zählen die Fahrzeug-Identi- fikationsn­ummer, die Treibstoff­art, die Position, die letzte Fahrtricht­ung sowie anhand der geschlosse­nen Sicherheit­sgurte die Anzahl der Personen an Bord.

Im Hinblick auf den Datenschut­z schreibt die EU-Verordnung vor, dass die gesendeten Daten nur zweckgebun­den zu verwenden sind und keinen anderen Fahrzeugsy­stemen zur Verfügung stehen dürfen.

Eine eCall-Nachrüstpf­licht für bereits zugelassen­e Fahrzeuge gibt es nicht – eine Nachrüstun­g ist technisch aber möglich. Hersteller, die bereits einen eigenen Notrufdien­st anbieten, sind künftig verpflicht­et, eCall zusätzlich einzubauen. Ein Datenausta­usch zwischen beiden Systemen darf nicht stattfinde­n. D.A.S./nd

Newspapers in German

Newspapers from Germany