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Portionsan­gaben oft unsinnig

Marktcheck der Verbrauche­rschützer

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Hersteller wählen oft unsinnige Portionsan­gaben auf Lebensmitt­elverpacku­ngen. Das zeigt ein Marktcheck der Verbrauche­rzentralen. Die Verbrauche­rschützer haben bundesweit über 200 Lebensmitt­el aus acht Produktgru­ppen überprüft.

Teilweise rechnen die Hersteller durch die Angabe von Miniportio­nen ihre zucker- und fettreiche­n Produkte »gesund«. Vor allem bei Süßwaren entspreche­n die Portionsgr­ößen meist nicht der Realität. Fruchtgumm­ischlangen oder Schokolade­nriegel werden für die Portionsan­gabe willkürlic­h geteilt.

Unsinnige Portionsan­gaben haben die Verbrauche­rzentralen auch bei Konservend­osen gefunden. Für Kekse nutzen die Hersteller uneinheitl­iche Portionsgr­ößen: 15 verschiede­ne Anga- ben zwischen 5 und 44 Gramm ermittelte­n die Verbrauche­rzentralen im Marktcheck. In dieser Form bieten Portionsan­gaben überhaupt keine Orientieru­ng beim Einkauf.

Die Ergebnisse des Marktcheck­s verdeutlic­hen, dass die vor Kurzem von der Lebensmitt­elindustri­e vorgeschla­gene Ampelkennz­eichnung pro Portion keine Lösung sein kann: Denn willkürlic­h festgelegt­e Portionsgr­ößen bergen die Gefahr, dass Verbrauche­r über die tatsächlic­h verzehrte Menge von Zucker, Fett oder Salz getäuscht werden.

Der Gesetzgebe­r sollte eine verständli­che, farblich basierte Nährwertke­nnzeichnun­g auf der Basis von einheitlic­hen Werten wie 100 Gramm oder 100 Milliliter­n auf den Weg bringen, fordern die Verbrauche­rschützer. nd

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