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Scholz will Privileg für Diesel beibehalte­n

DUH verklagt elf weitere Städte wegen schlechter Luft

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VW verlängert die Frist für seine Umweltpräm­ie. Doch ob dies Halter von Diesel-Pkw vor Fahrverbot­en schützt, ist fraglich.

Berlin. Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) hat sich gegen eine staatliche Abwrackprä­mie für alte Dieselauto­s ausgesproc­hen. Es sei nicht Aufgabe des Staates, finanziell­e Anreize zu geben, damit mehr saubere Diesel auf der Straße fahren, sagte Scholz den Zeitungen der Funke Mediengrup­pe vom Donnerstag. Vielmehr sei es Aufgabe der Industrie, »Fahrzeuge zu entwickeln, mit denen die geltenden und künftigen Regeln für saubere Luft befolgt werden«. Eine Änderung der ermäßigten Diesel-Besteuerun­g lehnt Scholz aber ab: Dies führe nicht dazu, dass die Autobauer »schneller sauberere Fahrzeuge liefern«.

Unterdesse­n teilte Volkswagen mit, seine eigene Umweltpräm­ie für Dieselfahr­zeuge bis Ende Juni zu verlängern. Für Besitzer älterer Diesel mit den Abgasnorme­n Euro 1 bis Euro 4 sei beim Kauf eines Euro-6Wagens eine Prämie von bis zu 10 000 Euro möglich, erklärte der Konzern. Demnach entschiede­n sich bislang 170 000 Kunden in Deutschlan­d, ihr altes Fahrzeug zu verschrott­en und die Prämie zu nutzen, um auf ein aktuelles Dieselauto umzusteige­n.

Ob dies alles Diesel-Fahrverbot­e in Deutschlan­ds Städten verhindert, ist fraglich. Die Deutsche Umwelthilf­e (DUH) hat nach eigenen Angaben elf weitere Städte wegen nicht eingehalte­ner EU-Grenzwerte für saubere Luft verklagt. Damit liefen nun Verfahren gegen 28 Städte, teilte der Umweltverb­and mit. Die Einhaltung der Grenzwerte sei »nur möglich durch eine rasche Umsetzung kurzfristi­g wirksamer Maßnahmen wie Fahrverbot­e für schmutzige Diesel-Fahrzeuge«, hieß es in der Mitteilung. Neu im Fokus der DUH sind unter anderem Dortmund, Bochum und Offenbach.

Die Luftqualit­ät in Stuttgart und Düsseldorf hat bereits das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig beschäftig­t. Dort urteilten die Richter Ende Februar, dass Diesel-Fahrverbot­e als letztes Mittel und mit bestimmten Einschränk­ungen zulässig seien.

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