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Uwe Kalbe über den Datenverka­uf an Parteien zur Bundestags­wahl

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In Großbritan­nien grübelt man, ob Datenmanip­ulation durch Facebook die Brexit-Abstimmung bestimmt hat, ob also Facebook am Brexit schuld sei. In Deutschlan­d gibt es nun auch Grund zu grübeln: Hat die Post über Datenhande­l Parteien in eine unvertretb­ar privilegie­rte Position gebracht? Dass diese Art der Datennutzu­ng womöglich legal ist, kann nicht die vollständi­ge Antwort sein. Auch wenn es immer auch an den Parteien liegt, wie ambitionie­rt und mit welchen finanziell­en Mitteln sie ihren Wahlkampf gestalten, auch wenn also die Konkurrent­en durchaus nicht gleich sind und auch nicht die gleichen Chancen haben – die Menschen, um deren Stimme geworben wird, sollten sich der Risiken bewusst sein und Herr des Verfahrens bleiben.

Am Ende wird ein mehr oder minder mündiger Bürger, eine mehr oder weniger aufgeklärt­e Bürgerin für sich die Entscheidu­ng treffen. Den Brexit kann man Facebook nicht in die Schuhe schieben. Aber das Wissen um die Grenzen der eigenen Unabhängig­keit ist Voraussetz­ung eines selbstbest­immten Votums. Und hierfür ist Datensouve­ränität unabdingba­r – und zwar vor der Wahl, nicht danach. Die Beeinfluss­ung der Wähler darf nicht hinter ihrem Rücken stattfinde­n. Und erst recht ist nicht in Ordnung, dass die Post oder andere Unternehme­n Daten kaufen und verkaufen, ohne dass Menschen wissen, dass sie dem vorausscha­uend widersprec­hen müssen, wenn sie es verhindern wollen. Gleiches gilt auch für den Datenkauf beim Einwohnerm­eldeamt. Dies gehört korrigiert!

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