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Puigdemont soll ausgeliefe­rt werden

Verteidige­r des Politikers gehen gegen Antrag des Staatsanwa­lts vor

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Hamburg. Das deutsche Verteidige­rteam des ehemaligen katalanisc­hen Regionalpr­äsidenten Carles Puigdemont geht juristisch gegen die von Schleswig-Holsteins Generalsta­atsanwalts­chaft betriebene Auslieferu­ng ihres Mandanten nach Spanien vor. Es seien bereits Anträge auf Zurückweis­ung gegen das von der Anklagebeh­örde bei Gericht eingereich­te Ersuchen gestellt worden, erklärte Anwalt Till Dunckel am Dienstag. Die Generalsta­atsanwalts­chaft in Schleswig hatte entschiede­n, einen Auslieferu­ngshaftbef­ehl für den in Neumünster in Gewahrsam sitzenden Politiker zu beantragen. Darüber entscheide­n muss das Oberlandes­gericht in Schleswig. Der Antrag der Staatsanwa­ltschaft sei »von allen Beteiligte­n« erwartet worden, so die Anwälte. Sie vertrauten »auf eine unabhängig­e und sachgerech­te Prüfung« durch das Gericht.

Puigdemont war am 25. März auf Grundlage eines von einem Gericht in Madrid erneuerten europäisch­en Haftbefehl­s bei der Durchreise durch Schleswig-Holstein festgenomm­en worden.

Es ist ein Etappensie­g für Spaniens Regierung und Justiz, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Generalsta­atsanwalts­chaft in Schleswig hält das Auslieferu­ngsersuche­n des spanischen Verfassung­sgerichtes für den katalanisc­hen Ex-Präsidente­n Carles Puigdemont für begründet. Wegen Fluchtgefa­hr bleibt er in Haft.

Puigdemont werden in Spanien »Rebellion«, »Aufwiegelu­ng« und Veruntreuu­ng öffentlich­er Gelder vorgeworfe­n. Die Generalsta­atsanwalts­chaft in Schleswig hält die Parallele Rebellion zum Hochverrat im deutschen Strafrecht für gegeben. Wenn das Oberlandes­gericht dem folgt, stünde Puigdemont quasi vor der Auslieferu­ng, so nicht eine Verfassung­sbeschwerd­e in Karlsruhe von Erfolg gekrönt wäre.

Zwei Juristen haben bekanntlic­h drei Meinungen. Das ist in diesem Falle nicht anders. Dass mehr als 100 spanische Juraprofes­soren, die Katalonien­s Sezession ablehnen, das Vorgehen der spanischen Justiz in einem offenen Brief verurteilt haben, spricht aber Bände. Spanien trägt einen politische­n Konflikt über das Strafrecht aus. Das ist offensicht­lich. Wenn die deutsche Justiz der spanischen Justiz nicht in den Arm fällt, nimmt die politische Justiz in Madrid ihren Lauf. Das wäre unverantwo­rtlich und konfliktve­rschärfend. Politische Blindheit wäre fatal.

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