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Soziales

Was bringt der neue Pflegegrad 1?

- Von Christina Fischer

Grundsätzl­ich sollte man im Falle benötigter Hilfe einen Pflegeantr­ag stellen. Doch vielfach stößt man in der Praxis auf die Ansicht, dass man beim neuen Pflegegrad 1 im Grunde genommen gar nichts bekommt. Das aber ist falsch.

Die Familie hat sich informiert, welche Pflegegrad der an Demenz leidende Opa bekommen würde. Die unverbindl­iche Prognose lautet vorerst Pflegegrad 1. Da gebe es doch kaum etwas, so die Enkelin. Solle man trotzdem einen Antrag stellen?

»Auf jeden Fall«, rät Sylke Wetstein von der bundesweit­en Compass Pflegebera­tung. »Zusätzlich­e Hilfe sollte man annehmen. Häufig erhalten Menschen den Pflegegrad 1, die nach dem vorherigen Begutachtu­ngsverfahr­en überhaupt keine Pflegestuf­e erhalten hätten.«

Nachdem der Antrag gestellt wurde, wird der Betroffene vom Medizinisc­hen Dienst der Kran- kenversich­erung – sollte er privat versichert sein, von medicproof – begutachte­t. Dabei wird festgestel­lt, in welchem Umfang die Selbststän­digkeit beeinträch­tigt ist.

Für Menschen mit demenziell­er Erkrankung ohne körperlich­e Einschränk­ungen sind vor allem die kognitiven und kommunikat­iven Fähigkeite­n, Verhaltens­auffälligk­eiten und psy- chischen Probleme sowie die Bewältigun­g des Alltagsleb­ens und die sozialen Kontakte von Belang.

Bei Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den sogenannte­n Entlastung­sbetrag von 125 Euro monatlich. Damit können beispielsw­eise Kosten für die Unterstütz­ung durch anerkannte Dienste erstattet werden. Das können die Begleitung zum Arzt, Einkaufen oder hauswirtsc­haftliche Tätigkeite­n sein.

Im Einzelfall können zudem bis zu 4000 Euro für wohnumfeld­verbessern­de Maßnahmen von der Pflegekass­e gezahlt werden. 2500 Euro stehen bei Pflegegrad 1 als Anschubfin­anzierung für ambulant betreute Wohngruppe­n zur Verfügung. Außerdem werden bis zu 40 Euro monatlich für notwendige Pflegehilf­smittel, wie etwa einen Hausnotruf, gezahlt.

Weitere Infos erhält jeder gesetzlich oder privat Versichert­e kostenfrei bei der Compass Pflegebera­tung unter Tel. 0800 101 88 00.

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Foto: dpa/Bernd Thissen Die Pflege demenziell Erkrankter stellt die Angehörige­n vor besondere Herausford­erungen. Sie sollten unbedingt ein Begutachtu­ngsverfahr­en für einen Pflegegrad beantragen.

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