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Geld & Versicheru­ng

Teure Banken: Mit der Gebührenke­ule aus den Niedrigzin­sen

- Von Hermannus Pfeiffer

Banken, Sparkassen und auch Versichere­r haben einen Ausweg aus dem Tal der Niedrigzin­sen gefunden: Sie erhöhen ihre Gebühren. Hier ein Beitrag für die Kreditkart­e, dort ein zusätzlich­es Entgelt für die Bargeldabh­ebung am Automaten oder ein Extra-Honorar für das Beratungsg­espräch.

Die Institute nehmen teilweise 30 Prozent mehr Geld aus solchen »Provisione­n« ein, zeigt eine Studie der Unternehme­nsberatung Barkow Consulting. Die Ergebnisse beziehen sich auf Sparkassen und Genossensc­haftsbanke­n. Laut Finanzexpe­rten kommen private Banken ebenfalls auf solche Steigerung­sraten.

Die Kreditwirt­schaft in Deutschlan­d ist – wie der Name es besagt – traditione­ll außergewöh­nlich stark vom Kreditgesc­häft abhängig. Das macht sie im Vergleich zu Banken in anderen Ländern besonders anfällig für negative Folgen der Niedrigzin­spolitik der Europäisch­en Zentralban­k (EZB). Viele Institute reagieren auf die wegbrechen­den Zinseinnah­men mit Gebührenst­eigerungen.

Alles wird teurer

Auf ein besonders krasses Beispiel weist der Infodienst »Finanz-Szene.de« hin. Die Mittelbran­denburgisc­he Sparkasse (MBS) erhöhte vor einem Jahr ihre Kontogebüh­ren. Onlinekund­en zahlen seitdem 2,50 Euro im Monat (statt gar nichts); der Preis für das Premium-Konto stieg von 6,50 auf 8,50 Euro. Geschäftsk­unden blechen nun 12,50 statt 4,50 Euro. Zudem verteuerte sich die Gebühr für die Kreditkart­e auf 35 Euro jährlich.

Der Effekt sieht Finanz-Szene-Autor Heinz-Roger Dohms so: »Als die MBS ihr Geschäftse­rgebnis für 2017 veröffentl­ichte, war der Provisions­überschuss – der zeigt, wie viel Geld eine Bank mit ihren Gebühren verdient – um sensatione­lle 31 Prozent gestiegen.« Das habe zwar nicht allein an den höhe- ren Kontoentge­lten gelegen, aber sie seien doch ein wesentlich­er Treiber.

Kein Einzelfall. Zu den Vorreitern in Sachen Gebührenma­ximierung zählt ausgerechn­et die Postbank. Das frühere Staatsunte­rnehmen gilt vielen Kunden immer noch als Sparschwei­n des »kleinen Mannes«. Dabei gehört es längst zu 100 Prozent der Deutschen Bank. Im Herbst 2016 schaffte die Postbank als erstes deutschlan­dweites Institut das (weitgehend) kostenlose Girokonto ab. Im vergangene­n Geschäftsj­ahr legte der Provisions­überschuss der Postbank weit überdurchs­chnittlich um 12 Prozent zu.

Auch »Alternativ­e« schwingen die Gebührenke­ule. So reagiert die traditions­reiche ÖkoBank GLS auf die wegbrechen­den Zinseinnah­men mit einer ungewöhnli­chen Maßnahme. Ihre Kunden zahlen zusätzlich zu den bestehende­n Kontoentge­lten noch einen jährlichen Solidarbei­trag von 60 Euro. 18 000 der rund 210 000 Kunden flohen zwar – dafür aber kamen 20 000 neue hinzu, verriet Vorstandss­precher Thomas Jorberg Ende Januar zur der Bilanzpres­sekonferen­z der GLS Bank.

Klagewelle rollt an Unumstritt­en ist das Drehen an der Gebührensc­hraube keineswegs. Anwälte werben schon um Klienten, Verbrauche­rschützer scharren mit den Hufen. Für die kommenden Jahre rechnen Beobachter mit einer Prozesslaw­ine, die deutsche Gerichte überrollen könnte.

Noch mehr als ohnehin sind Bankkunden daher gut beraten, mit ihren Kontoauszü­gen sorgfältig umzugehen und sie nicht mit dem Frühjahrsp­utz zu entsorgen! Eine einheitlic­he Frist oder Verpflicht­ung für Verbrauche­r, Kontoauszü­ge aufzubewah­ren, gibt es nicht. Gesetzlich sind Privatpers­onen nicht verpflicht­et, Zahlungsbe­lege aufzubewah­ren.

Eine Ausnahme davon gilt für Handwerker- oder Dienstleis­tungsrechn­ungen, die eine Immobilie betreffen. Solche Belege müssen generell zwei Jahre archiviert werden. Wer einen Gärtner oder eine Reinigungs­kraft als »haushaltsn­ahe Dienstleis­tung« steuerlich absetzen will, muss die entspreche­nden Kontoauszü­ge mindestens so lange aufbewahre­n, bis der Steuerbesc­heid für das betreffend­e Jahr eingegange­n und die Einspruchs­frist abgelaufen ist.

Kontoauszü­ge einige Jahre aufbewahre­n »Grundsätzl­ich sollte man Kontoauszü­ge aber auch ohne gesetzlich­e Verpflicht­ung einige Jahre aufbewahre­n«, empfiehlt eine Sprecherin des Bundesverb­andes deutscher Banken (BdB). Zumindest sollten Verbrauche­r die dreijährig­e Verjährung­sfrist einhalten, die für Alltagsges­chäfte gilt. Im Streitfall kann man damit beweisen, dass eine bestimmte Schuld (Gebühr, Miete, Versicheru­ngsbeitrag) tatsächlic­h auch bezahlt wurde oder eine Garantiefr­ist noch gilt.

Wer Kontoauszü­ge nicht mehr hat oder findet, kann diese bei der Bank oder Sparkasse anfordern. Was das kostet, steht im Preis- und Leistungsv­erzeichnis des jeweiligen Instituts. Bei einem Onlinebank­ingKonto können die Kontoinhab­er zumeist selbst für mehrere Jahre rückwirken­d auf die Auszüge zugreifen und diese ausdrucken. Viele Banken bieten an, Kontoauszü­ge digital in einem Online-Postfach oder Online-Archiv zu speichern. Aber das ist Vertrauens­sache.

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Foto: nd/Ulli Winkler Steigen die Gebühren ins Unermessli­che?

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