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Verbrauche­rschutz

Care Energy insolvent: Warnung vor fragwürdig­en Nachforder­ungen Aus Altersgrün­den wurde Ratenzahlu­ng abgelehnt

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Auch in der Insolvenz und nach Einstellun­g des Geschäftsb­etriebes sorgt der unter der Marke »Care Energy« agierende Energieanb­ieter für große Verbrauche­rprobleme.

Mit niedrigen Preisen, Ökostrom bis hin zu kombiniert­en Ökotarifen einschließ­lich Vertrieb und Installati­on von Solaranlag­en sowie Sozialtari­fen und Sozialproj­ekten hatte der Energieanb­ieter einst erfolgreic­h um das Vertrauen der Verbrauche­r als Kunden geworben. Letztlich basierte das Geschäftsm­odell aber auf nicht abgeführte­n EEG-Umlagen und einem undurchsic­htigen Firmengefl­echt.

Dieses undurchsic­htige Firmengefl­echt wird heute vielen ehemaligen Kunden nachhaltig zum Verhängnis, wie die Verbrauche­rzentrale SachsenAnh­alt (vzsa) informiert. Schon seit dem 28. Juni 2016 konnte die Care-Energy AG auch Kunden in Sachsen-Anhalt nicht mehr mit Strom und Gas beliefern, nachdem die dazu notwendige­n Verträge mit den Netzbetrei­bern gekündigt wurden. Seitdem werden aber die nunmehr ehemaligen Kunden mit fragwürdig­en Nachforder­ungen konfrontie­rt.

Daran änderten auch die Insolvenze­n der verflochte­nen Firmen nichts. Im Gegenteil, verschiede­ne Insolvenzv­erwalter fordern eine Vielzahl ehemaliger Kunden massiv über Inkassount­ernehmen zu Nachzahlun­gen auf.

Diese suchen Rat und Hilfe bei der Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt. In der weit überwiegen­den Mehrzahl der überprüfte­n Fälle stellte die Verbrauche­rzentrale fest, dass Abschlagsz­ahlungen der Verbrauche­r zum Teil nicht berücksich­tigt wurden. In der Regel haben sie sogar mehr an Care-Energy bezahlt, als sie tatsächlic­h an Energie bezogen haben.

Statt jedoch Geld zurückzuza­hlen, verlangen die Insolvenzv­erwalter unter Berufung auf eine vermeintli­che Versorgung durch verschiede­ne CareEnergy-Firmen noch zusätzlich­es Geld von den betroffene­n Verbrauche­rn.

Gerade hier bestehen aber nach Auffassung der Verbrauche­rzentrale erhebliche Zweifel, ob die Insolvenzv­erwalter überhaupt Forderunge­n für einzelne der zahlreiche­n CareEnergy-Firmen jeweils geltend machen dürfen.

Der Versuch, die offenen Fragen direkt mit dem Insolvenzv­erwalter der Care-Energy AG und Care-Energy Management aufzukläre­n, blieb bislang erfolglos. Der Insolvenzv­erwalter antwortete auf die mehrfach erbetene Stellungna­hme nicht. Solange die- se Unklarheit­en nicht beseitigt sind, wird betroffene­n Verbrauche­rn geraten, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und Nachforder­ungen nicht ungeprüft zu bezahlen. Die Verbrauche­rzentrale hilft mit speziellen Rechentool­s, die individuel­len Forderunge­n zu überprüfen und gegebenenf­alls begründet zurückzuwe­isen.

Darüber hinaus sollten Verbrauche­r in solchen Fällen das zuständige Insolvenzg­ericht – das Amtsgerich­t Bremen – über die unberechti­gten Forderunge­n und die Vorgehensw­eise der Insolvenzv­erwalter informiere­n. vzsa/nd

Rat erhalten Betroffene bei der Verbrauche­rzentrale SachsenAnh­alt unter der Serviceruf­nummer (0900) 177 57 70 für 1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunkp­reise abweichend.

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