nd.DerTag

Wie Eltern bei der Rente von Kindererzi­ehungszeit­en profitiere­n

Deutsche Rentenvers­icherung Bund

-

Frauen und Männer, die Kinder erziehen, können in erhebliche­m Umfang von Leistungen der Rentenvers­icherung profitiere­n. Darüber informiert nachfolgen­d die Deutsche Rentenvers­icherung Bund in Berlin.

Bei über 9,9 Millionen Renten werden Zeiten der Kindererzi­ehung in der gesetzlich­en Rentenvers­icherung rentenstei­gernd berücksich­tigt. Während der Kindererzi­ehung können darüber hinaus Rentenanwa­rtschaften aus einer Beschäftig­ung mit einem geringen Verdienst besser bewertet und Lücken im Versicheru­ngsverlauf geschlosse­n werden. Auch können während dieser Zeit staatliche Zulagen zur Riester-Rente bezogen werden.

Rente steigern

Für Kinder, die bis 1991 geboren wurden, werden die ersten beiden Lebensjahr­e bei der Rentenbere­chnung berücksich­tigt, für Geburten ab 1992 die ersten drei Jahre. Die Berechtigt­en werden dabei so gestellt, als würden sie jeweils das Durchschni­ttseinkomm­en in Höhe von zurzeit rund 38 000 Euro im Jahr verdienen und auf dieser Basis Beiträge zahlen. Ein Jahr Kindererzi­ehung erhöht damit die monatliche Rente aktuell um 31 Euro im Westen und 30 Euro im Osten.

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, haben CDU, CSU und SPD im neuen Koalitions­vertrag eine Ausweitung der Kindererzi­ehungszeit­en um ein weiteres Jahr vereinbart. Diese Verbesseru­ng soll sowohl für Mütter als auch für Väter gelten, die drei oder mehr Kinder erzogen haben.

Lücken schließen und Anwartscha­ften aufwerten Zeiten der Erziehung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahr­es eines Kindes schließen Lücken im Versicheru­ngsverlauf und werden auf Mindestver­sicherungs­zeiten für verschiede­ne Leistungen der Rentenvers­icherung angerechne­t.

Hierzu zählt zum Beispiel die Altersrent­e für langjährig Versichert­e, die nach 35 Versicheru­ngsjahren bereits ab einem Alter von 63 Jahren in Anspruch genommen werden kann. Diese Zeiten können auch die Rente erhöhen. So kann die Rentenanwa­rtschaft aus einer zeitgleich­en Beschäftig­ung mit einem geringen Verdienst, zum Beispiel wegen Teilzeitar­beit, um bis zu 50 Prozent aufgewerte­t werden. Davon profitiert, wer mindestens 25 Versicheru­ngsjahre zurückgele­gt hat. Außerdem muss das Kind das dritte Lebensjahr vollendet haben.

Zulagen zur Riester-Rente erhalten

Noch ein wichtiger Hinweis für Mütter und Väter: Während der Kindererzi­ehungszeit besteht eine Förderbere­chtigung für staatliche Zulagen zur privaten Riester-Rente. Die Zulagen betragen im Jahr bis zu 175 Euro für die Förderbere­chtigten selbst und bis zu 300 Euro für jedes ihrer nach 2007 geborenen Kinder. Bei Geburten vor 2008 beträgt die Zulage 185 Euro je Kind. nd

 ?? Foto: dpa/Jens Kalaene ?? Im neuen Koalitions­vertrag ist für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, eine Ausweitung der Erziehungs­zeiten um ein weiteres Jahr vereinbart worden.
Foto: dpa/Jens Kalaene Im neuen Koalitions­vertrag ist für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, eine Ausweitung der Erziehungs­zeiten um ein weiteres Jahr vereinbart worden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany