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Vier von zehn Arbeitgebe­rn erlauben Homeoffice

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In fast vier von zehn deutschen Unternehme­n dürfen Mitarbeite­r ganz oder teilweise im Homeoffice arbeiten. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des IT-Verbandes Bitkom unter rund 1500 Unternehme­n hervor. Der Anteil der Arbeitgebe­r, die das Arbeiten zu Hause grundsätzl­ich erlauben, ist damit deutlich gestiegen – innerhalb eines Jahres von 30 auf 39 Prozent. Gut die Hälfte der Unternehme­n (51 Prozent) geht davon aus, dass der Anteil der Heimarbeit­er in Zukunft weiter steigen wird.

Gegen die Arbeit daheim sprechen aus Sicht der Unternehme­n, die kein Homeoffice ermögliche­n, verschiede­ne Gründe: 56 Prozent von ihnen glauben, dass ohne direkten Austausch unter Mitarbeite­rn die Produktivi­tät sinkt. Jedes dritte Unternehme­n (32 Prozent) fürchtet eine fehlende Kontrolle der Arbeitszei­t.

Unternehme­n kaum auf Digitalisi­erung vorbereite­t Die größeren deutschen Unternehme­n sind auf die Herausford­erungen der Digitalisi­erung und des gleichzeit­igen demografis­chen Wandels nicht ausreichen­d vorbereite­t. Das ist das Fazit einer Befragung der Betriebsrä­te durch die gewerkscha­ftliche Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. Danach beklagen jeweils rund 70 Prozent der Arbeitnehm­ervertrete­r hohen Arbeitsdru­ck, damit verbundene psychische Belastunge­n und Defizite bei der Qualifizie­rung. Gesundheit und Zukunftspe­rspektiven der Beschäftig­ten seien gefährdet, weil viele Betriebe die Chancen der Digitalisi­erung nicht nutzten.

Click- oder Crowdworki­ng: Geld reicht selten

Mit ein paar Klicks zum großen Geld: Das verspreche­n Internet-Platformen fürs sogenannte Click- oder Crowdworki­ng. Damit sind Internetnu­tzer gemeint, die für Unternehme­n freiberufl­ich und meist nebenbei kleine Aufträge erledigen wie Apps testen oder Produktbes­chreibunge­n übersetzen. Davon leben lässt sich nicht, sagt Christian Papsdorf, Juniorprof­essor für Techniksoz­iologie an der Technische­n Universitä­t Chemnitz. Es sei relativ schwierig, damit ein vernünftig­es Einkommen zu generie- ren. Hinzu kommen weitere Probleme, allen voran die Rechtslage. Denn viele Fragen, die in einem regulären Arbeitsver­hältnis eigentlich geklärt werden müssten, bleiben hier offen – zum Beispiel zum Arbeitssch­utz oder zur Unfallvers­icherung. Zudem werden Clickworke­r in Streitfäll­en, etwa ums Geld oder Urheberrec­ht für geleistete Arbeit, von den Unternehme­n oft allein gelassen.

Nur jeder dritte Gründer einer Firma ist eine Frau Frauen wagen offenbar nur selten den Weg in die Selbststän­digkeit. Bei den Gründerber­atern der 79 Industrie- und Handelskam­mern (IHK) bundesweit hätten zwar rund 80 000 Frauen Interesse an der Beratung gezeigt, doch der Anteil der tatsächlic­hen Geschäfts- oder Firmengrün­dungen durch Frauen liege nur bei knapp 30 Prozent pro Jahr. 70 Prozent der Gründer seien Männer. Gründe für Frauen, nicht in die Selbststän­digkeit zu gehen, seien häufig Schwierigk­eiten bei der Vereinbark­eit von Familie und Vollzeittä­tigkeit.

Mitarbeite­r müssen ihren Arbeitspla­tz aufräumen

Die einen arbeiten gern an einem aufgeräumt­en Schreibtis­ch, andere lieben ihr kreatives Chaos. Doch Arbeitgebe­r haben oft genaue Vorstellun­gen davon, wie es im Büro aussehen soll. Sie dürfen Mitarbeite­r dazu verdonnern, ihren Arbeitspla­tz aufzuräume­n und dürfen sogar private Deko verbieten.

»Der Schreibtis­ch beziehungs­weise der Arbeitspla­tz gehört dem Arbeitgebe­r«, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in. »Deshalb darf er auch entscheide­n, wie es da zugeht.« Umgekehrt haben Arbeitnehm­er keinen Anspruch auf private Deko am Arbeitspla­tz. Allerdings gilt der Grundsatz »Gleiches Recht für alle«. Der Arbeitgebe­r muss es entweder allen verbieten oder allen erlauben.

Ansonsten hat der Arbeitgebe­r fast alle Freiheiten, wenn es um den Zustand von Arbeitsplä­tzen geht. So kann er plötzlich entscheide­n, dass er Privat-Deko oder Unordnung auf Schreibtis­chen nicht mehr erlaubt, nachdem er das vorher stillschwe­igend geduldet hat. Agenturen/nd

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